Am Münchner Amtsgericht hat Jens Lehmann (52) gestern seinen Termin platzen lassen. Er musste sich wegen Falschparkens verantworten – doch im Saal A 37 des Strafjustizzentrums wartete Richterin Julia Scholz vergebens auf den prominenten Angeklagten.
Um 13.30 Uhr hätte Lehmann dort eigentlich erscheinen müssen. Aber: „Er hat am Vormittag angerufen und angegeben, dass er anderweitige Termine habe“, gab Richterin Scholz genervt zu Protokoll. Im Klartext: Für die Justiz hatte Lehmann gestern leider keine Zeit. Dabei hatte er das Verfahren noch selbst in die Wege geleitet.
Der Hintergrund: Die Polizei hatte den früheren Fußball-Nationaltorhüter am 31. Mai beim Falschparken an der Maderbräustraße in der Münchner Innenstadt erwischt. Laut Staatsanwaltschaft hatte Lehmann dort im absoluten Halteverbot gestanden und kassierte dafür ein Knöllchen in Höhe von 40 Euro. Doch das wollte Lehmann nicht akzeptieren. Statt zu zahlen, legte er Widerspruch ein – nur deshalb ging die Sache vor Gericht.
Gestern aber schwänzte er seinen Prozess. Dabei hatte Lehmann nach Informationen unserer Zeitung über Wochen selbst den Schriftverkehr mit dem Amtsgericht geführt. Einen Anwalt hat er für den Fall erst gar nicht engagiert – wohl um Kosten zu sparen. Erstaunlich bei einem Mann, der sich früher vom Starnberger See aus mit dem Helikopter zum Training nach Stuttgart fliegen ließ.
Für die Richterin galt Lehmanns Verweis auf andere Termine gestern nicht: Sie verurteilte ihn in Abwesenheit. Neben dem Knöllchen muss er nun auch die Gerichtskosten über mehrere hundert Euro zahlen.
Es ist nicht das erste juristische Foul des Ex-Kickers. Wegen Beihilfe zur Unfallflucht wurde er 2016 zu 42 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Weil er innerorts in München 61 km/h zu schnell gefahren sein soll, muss er im Dezember erneut vor Gericht. Für Schlagzeilen hatte Lehmann erst im Juli gesorgt. Den Carport seines Nachbarn soll er mit einer Kettensäge beschädigt haben. Die Ermittlungen dauern hier noch an. ANDREAS THIEM