Heute ist sein Schicksalstag: Im Justizpalast ist das Urteil im Fall von Alfons Schuhbeck (73) geplant. Ihm droht eine Gefängnisstrafe. Er soll laut Staatsanwaltschaft rund 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Am Landgericht gestand Schuhbeck die Vorwürfe größtenteils ein und sagte: „Ich habe viele Fehler gemacht.“
Schuhbeck im Knast: Das ist für seine Fans schwer vorstellbar. Doch vor Gericht räumte er ein, tausende Rechnungen am Computer manipuliert zu haben. Betroffen waren die Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben am Platzl. Dazu kommt: Seit zehn Jahren gilt in Deutschland, dass es keine Bewährungsstrafe gibt für Steuersünder, die mehr als eine Million Euro hinterzogen haben. Schuhbeck liegt laut Anklage deutlich darüber – selbst, wenn das Landgericht seine Zahlen noch nach unten korrigiert, muss er wahrscheinlich ins Gefängnis.
Wie geht es dann weiter? Laut Vollzugsplan der bayerischen Justiz müssen Ersttäter nach Landsberg, in dem Gefängnis (565 Haftplätze) hatte auch Ex-Bayern Boss Uli Hoeneß (70) seine Strafe abgesessen. Er arbeitete in der Wäscherei, denn Resozialisierung ist eines der wichtigsten Haft-Ziele. Arbeit sowie Aus- und Weiterbildung komme „entscheidende Bedeutung zu“, sagt Andrea Leonhardt vom Justizministerium. Das Strafvollzugsgesetz bestimme deshalb, dass Häftlinge „verpflichtet sind, eine ihren Fähigkeiten angemessene Arbeit auszuüben“. Bei Schuhbeck sind diese Fähigkeiten klar: Er ist seit Jahrzehnten Spitzenkoch. In Landsberg könnte er die Knastküche aufwerten – zur Freude der Insassen. Was dafür spricht: Im Gefängnis arbeiten Häftlinge in den anstaltseigenen Betrieben: Schlosserei oder Schneidereie, aber auch der Küche. Also Schuhbecks Revier. Da der Star-Koch über 65 Jahre alt ist, kann er zwar nicht zur Arbeit verpflichtet werden. Doch vor Gericht sagte Schuhbeck, er arbeite täglich von sieben Uhr morgens bis ein Uhr nachts. Denn „Gewürze sind mein Leben“. Kaum vorstellbar also, dass er im Falle der Haft untätig würde. Letztlich regelt der Vollzugsplan den Arbeitseinsatz hinter Gittern. Doch dieser „wird erst dann erstellt, wenn sich eine Person in Haft befindet“, sagt JVA-Chefin Monika Groß auf Anfrage. ANDREAS THIEME