Erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss Schuhbeck die Haft von zwei Jahren und drei Monaten antreten. Das weitere Szenario: Der Verurteilte „wird in der Regel mit einer Ladungsfrist von einer Woche geladen, um ihm die Möglichkeit des freiwilligen Strafantritts zu ermöglichen“, sagt Oberstaatsa
Dieser Artikel (ID: 1738858) ist am 04.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).