Erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss Schuhbeck die Haft von zwei Jahren und drei Monaten antreten. Das weitere Szenario: Der Verurteilte „wird in der Regel mit einer Ladungsfrist von einer Woche geladen, um ihm die Möglichkeit des freiwilligen Strafantritts zu ermöglichen“, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Stelle sich der Verurteilte nicht freiwillig, bringt ihn die Polizei per Haftbefehl. Schuhbeck müsste seine Haft in der JVA Landsberg antreten. Der Antrittstermin sei „nicht verhandelbar“, sagt Leiding. Wenn dem Häftling aber große persönliche Nachteile entstehen, könne die Haft um bis zu vier Monate aufgeschoben werden. thi