München – Er hat 2,3 Millionen Steuern hinterzogen. Doch wann muss Alfons Schuhbeck ins Gefängnis (73)? Das fragen sich seine Fans, seit der Star-Koch vorigen Donnerstag am Landgericht verurteilt worden ist. Drei Jahre und zwei Monate Haft lautete der Richterspruch. Ihn will der Star-Koch aber nicht akzeptieren. Gestern legte er Rechtsmittel ein und beantragte Revision.
„Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können“, heißt es in einer Erklärung, die Schuhbeck in seinem Namen verschicken ließ. „Herr Schuhbeck übernimmt die Verantwortung für den von ihm verursachten Schaden, die auch eine längere Haftstrafe einschließen kann“, heißt es weiter. „Hierzu gehört ebenfalls die Bemühung, den Schaden in voller Höhe wiedergutzumachen, woran Herr Schuhbeck auch in den vergangenen Tagen unermüdlich arbeitete.“
Tatsächlich hatte Schuhbeck – Stand vorige Woche – erst 150 Euro seines Steuerschadens wiedergutgemacht, wie im Strafprozess bekannt wurde. Ein angeblicher Investor, der finanziell helfen wollte, sei „kurzfristig abgesprungen“, teilten Schuhbecks Anwälte mit. Richterin Andrea Wagner runzelte dazu nur die Stirn.
Tatsache ist: Schuhbeck muss 1,2 Millionen Euro an das Finanzamt zurückzahlen. Wie er das im Zuge seiner Firmeninsolvenzen schaffen will, ist noch unklar. Denn alles, was er aktuell verdient, fließt in die Insolvenzmasse. Schuhbeck selbst ist nur noch Angestellter der neu gegründeten Schuhbecks Company GmbH und kein Unternehmer mehr.
Bis gestern um Mitternacht lief seine Einspruchsfrist gegen das Urteil vom Landgericht, die er nun wahrgenommen hat. Schuhbeck wolle „die vorgehaltenen Steuerverkürzungen sowie die Erwägungen zur Strafzumessung auf Basis des schriftlichen Urteils nachvollziehen können“, heißt es. „Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, wird Schuhbeck zitiert. „Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen.“
Hier liegt der Schluss nahe: Schuhbeck geht taktisch vor. Schon im Strafprozess hatte er geäußert: „Die Vorstellung vor dem Gefängnis macht mir Angst.“ Durch den Revisionsantrag gewinnt der Star-Koch nun vor allem: Zeit. Denn hätte er auf Rechtsmittel verzichtet, wäre die Haft unmittelbar bevorgestanden. Wohl im Januar wäre Schuhbeck in die JVA Landsberg zum Haftantritt geladen worden, wo Münchner Ersttäter ihre Strafe verbüßen.
Nun aber wird der Bundesgerichtshof den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen, was bis zu einem halben Jahr dauern kann. Werden diese festgestellt, müsste der Prozess am Landgericht wiederholt werden – jedoch an einer anderen Strafkammer. Zeitlich gesehen wäre das aber erst in einem Jahr so weit.
In der Gegenwart war Schuhbeck für den gestrigen Abend im teatro eingeplant: Bei der beliebten Show im Riemer Spiegelzelt hat der Star-Koch das Menü kredenzt und sollte auf der Bühne singen. Seinen Namen hat die Betreiberfamilie Zipse jedoch schon aus dem Programm gestrichen. Auch ein Honorar erhält Schuhbeck nicht.