München – Die Bundesregierung will überzogene Gas- und Strompreiserhöhungen im kommenden Jahr verbieten. Das ist in einen neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet, den das Kabinett beschlossen hat. Inhalt: Wenn ein Energieversorger die Preise erhöhen will, muss er gegenüber dem Kartellamt nachweisen, dass der Grund dafür tatsächlich gestiegene Beschaffungskosten sind. So wollen die Politiker verhindern, dass künftige Erhöhungen schon allein deshalb erfolgen könnten, „weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt“. Das gelte es unbedingt zu vermeiden, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am vergangenen Wochenende.
Hintergrund ist, dass die Preisbremsen nur einen Teil des Verbrauchs erfassen sollen. Für private Haushalte soll eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs staatlich subventioniert werden – gedeckelt auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent bei Strom. Darüber hinaus gelten weiter aktuelle, hohe Marktpreise. Die Kunden bekämen das im „ungebremsten“ Verbrauchsteil – also bei einem Verbrauch von mehr als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs – zu spüren.
Aber: Nicht jede geplante Erhöhung ist automatisch illegal – sondern lediglich solche Anhebungen, die „missbräuchlich und ungerechtfertigt“ sind. Laut Check 24 planen die Stromversorger im deutschlandweiten Durchschnitt derzeit Preiserhöhungen in Höhe von nicht unerheblichen 60,5 Prozent. Die Stadtwerke München (SWM) langen dagegen besonders heftig hin und haben sogar angekündigt, dass sich der Strompreis zum Jahreswechsel mehr als verdoppeln wird. Beim Erdgas gilt Ähnliches: Hier ist bei den Stadtwerken München fast eine Verdoppelung des Preises geplant. Als unsere Zeitung am Freitag nach der Begründung dafür fragte, verwiesen die Stadtwerke München auf eine „extreme Steigerung der Beschaffungskosten“. Was nun das neue Gesetz für die Stadtwerke und für die Münchner bedeutet? Die Stadtwerke München gaben zu diesen Fragen gestern Abend leider keine Antworten, heute, am Montag, soll es aber eine Reaktion geben.
Der Bund der Energieverbraucher rät allen betroffenen Bürgern und Bürgerinnen auf alle Fälle, Widerspruch gegen die zum 1. Januar 2023 angekündigten Preiserhöhungen einzulegen.