Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (51, CSU, Foto r.) sagt: „Die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht sind ein hohes Gut. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit enden aber dort, wo das Strafrecht beginnt.“ Der Minister stellte klar: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr können auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden, bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr drohen bis zu fünf Jahre Haft. THI