Corona-Hilfen: Rückzahlung droht

von Redaktion

VON ANDREA STINGLWAGNER UND SASCHA KAROWSKIi

Wie so viele Betriebe hatte auch Büschers Kofferladen während des Lockdowns zu kämpfen. Er erhielt damals 9000 Euro Soforthilfe. Nun muss er genau vorrechnen, wie groß sein „Liquiditätsengpass“ damals war und dass er die staatlichen Hilfen dringend benötigte. Er ist zuversichtlich: „Ich denke, dass wir alles gut belegen können und nichts zurückzahlen müssen.“ Dennoch ist Büscher auf eventuelle Rückforderungen gefasst. „Es ist doch oft so, dass der Bürger ein Zuckerl bekommt, dann aber doch zur Kasse gebeten wird.“

Es ist ein großer Schock, den Handwerker, Gastronomen, Selbstständige und Freiberufler gerade mit diesem Schreiben der Stadt München erleben. Die große Frage: Werden sie jetzt rückwirkend zur Kasse gebeten? Alle, die 2020 eine Corona-Soforthilfe erhielten, müssen exakt belegen, dass sie das Geld auch wirklich benötigten. Können sie das nicht, droht die Rückzahlung.

In München sind von März bis Mai 2020 knapp 298 Millionen Euro Corona-Soforthilfe ausgezahlt worden, teilt das Referat für Arbeit und Wirtschaft mit. Finanziert wurde das hauptsächlich vom Bund. Dieser forderte nun diese Kontrollaktion. Denn: Stichprobenartige Überprüfungen hätten ergeben, dass viele Betriebe rückblickend zu hohe Hilfszahlungen erhalten haben.

„Viele machen sich jetzt Sorgen“, sagt Gregor Lemke, Wirt des Augustiner Klosterwirts und Sprecher der Münchner Innenstadtwirte. Mancher Betrieb habe Corona knapp überlebt – „nun wird ihm wieder ein Knüppel zwischen die Beine geworfen.“ Denn die Soforthilfe sei ein „Schnellschuss“ gewesen – kompliziert zu beantragen, mit unverständlichen Parametern.

Dies bemängelt auch der Hotel und Gaststättenverband Bayern (Dehoga) in einem Schreiben an seine Mitglieder: Als die Soforthilfe startete, sei „völlig unklar“ gewesen, „was unter dem fortlaufenden Sach- und Finanzaufwand zu verstehen ist“. Wie ein „Liquiditätsengpass“ auszulegen war, sei selbst für die Bewilligungsbehörden unklar gewesen. Der Dehoga kritisiert zudem vor allem: Die Personalkosten werden nicht berücksichtigt. Dabei habe auch im Lockdown Personal bezahlt werden müssen – etwa um Betriebe herunterzufahren oder zumindest „To go“ anzubieten. „Jegliche Einnahmen aus dieser Zeit sollen nun in voller Höhe angerechnet werden, während die dabei entstandenen Personalkosten unberücksichtigt bleiben.“ Jeder werde „dafür bestraft, der nicht seine ganzen Mitarbeiter zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt hat, um den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren“. Auch Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner sieht die Überprüfung kritisch: „Ich hätte mir gewünscht, dass es unbürokratischer wäre.“

Wenn sie das Geld schon zurückzahlen müssen, wünschen sich viele Betriebe wenigstens Gnade bei der Frist – aktuell ist der Juni 2023 vorgesehen: Die Handwerkskammer etwa wünscht sich „großzügige Möglichkeiten zur Stundung“, falls jemand wegen der multiplen Krisen derzeit nicht zahlen kann.

Sollte Peter Büscher doch Geld zurückzahlen müssen, ist er zumindest nicht mehr in wirtschaftlicher Not wie 2020: „Unser Geschäft hat sich wieder stabilisiert.“

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