Schuhbeck: Kommt er doch bald in Haft?

von Redaktion

Schriftliches Urteil des Landgerichts liegt nun vor – Star-Koch führt Gespräche mit mehreren Investoren

Alfons Schuhbeck und seine Haftstrafe: Jetzt könnte alles ganz schnell gehen! Seit vergangener Woche hat der Star-Koch sein schriftliches Urteil vom Landgericht München I vorliegen. Dadurch kann Schuhbeck die Gründe seiner Verurteilung nun auch in allen Details einsehen – das war ihm wichtig, um „die vorgehaltenen Steuerverkürzungen sowie die Erwägungen zur Strafzumessung“ nachvollziehen zu können.

Das schriftliche Urteil hatte die Schuhbeck-Seite als Grund genannt, dass sie Revision gegen das Landgerichtsurteil beantragt. Dazu hatte der Star-Koch nach seiner Verurteilung gesagt: „Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen.“

Nach Informationen unserer Zeitung könnte dieser Fall in den nächsten Wochen nun eintreten. Rechtlich hat Schuhbeck jeden Tag die Möglichkeit, seinen Revisionsantrag zurückzuziehen. Tut er das, wird sein Urteil rechtskräftig – und er muss umgehend ins Gefängnis.

Aufgrund des sogenannten Weihnachtsfriedens der Justiz würde zwar über die Feiertage nichts mehr passieren. Anfang des neuen Jahres könnte Schuhbeck dann aber zum Haftantritt geladen werden. Laut Vollzugsplan müsste er als Münchner Ersttäter die Haft dann in der JVA Landsberg antreten.

Nach unseren Informationen ist Schuhbeck in Gesprächen mit mehreren Investoren, die seine Schulden übernehmen könnten. „Unermüdlich“ versuche er, den Steuerschaden nach eigener Aussage wiedergutzumachen. Laut Gericht hat Schuhbeck bislang noch keinen Euro zurückgezahlt. Kritiker werfen Schuhbeck deshalb Lippenbekenntnisse vor, weil er ankündigt hatte, „Verantwortung zu übernehmen“. Klar ist aber auch: Durch seine Firmeninsolvenzen ist Schuhbeck kein Unternehmer mehr, sondern nur Angestellter. ANDREAS THIEME

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