Hilfesuchend hat sich Winterfeldt an den Mieterverein München gewandt. Dieser gibt Mietern im Allgemeinen folgenden Rat: Vermieter dürfen die Miete bei Modernisierungen innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als um drei Euro pro Quadratmeter erhöhen. Weiterhin müssen die Arbeiten drei Monate im Voraus angekündigt werden. „Der Mieter muss sich ein Bild machen können, was der Vermieter vorhat, wie lange es dauert und welche Mieterhöhung auf ihn zukommt. Ohne diese Ankündigung muss der Mieter die Maßnahme nicht dulden.“ Auch Stromkosten, die in diesem Fall durch Handwerker verursacht werden, müssten Mieter selbstverständlich nicht zahlen.
Immobilienökonom Olaf Drehsen, der mit solchen Fällen ebenfalls vertraut ist, empfiehlt Mietern, bei Konflikten stets zuerst in den Mietvertrag zu schauen. So könne man prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten der Vermieter im Einzelnen tatsächlich hat. „Je präziser ein Mietvertrag verfasst ist, desto weniger sind Missverständnisse zwischen Mieter und Vermieter in der Zukunft programmiert“, weiß Drehsen.