In der Innenstadt ist Feuerwerk verboten

von Redaktion

München erlässt strenge Regeln für Silvester – Nur jeder Sechste will es krachen lassen

An Silvester werden viele Münchner das neue Jahr wieder mit einem Feuerwerk begrüßen. Allerdings gilt es, dabei Regeln zu beachten. Die Stadt München hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin ist festgeschrieben, was erlaubt ist und was nicht.

Demnach wird es zum Jahreswechsel am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie dem Viktualienmarkt verboten sein, Feuerwerke abzuschießen. Das Verbot gilt von Samstagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Sonntagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr. Betroffen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. Anwohner sind vom Verbot ausgenommen, wenn sie Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

„In der Vergangenheit haben enge Bebauung, dichte Menschenansammlungen, Verkehrsstaus, Alkohol und falsch eingesetzte Feuerwerke zu gefährlichen Situationen rund um den Marienplatz geführt“, sagt Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller-Gradl. Das Feuerwerksverbot in der Fußgängerzone, das in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt wurde, solle dafür sorgen, dass die Menschen mit einem sicheren Gefühl Silvester in der Innenstadt verbringen können.

Das Verbot beruht auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München. Die Polizei hatte besonders zum Jahreswechsel von 2017 auf 2018 erhebliche Gefahren durch überfüllte Plätze, falsch eingesetzte Feuerwerkskörper und Alkoholkonsum festgestellt. Rund um die Verbotszone werden 55 Schilder mit Piktogrammen und dem Text „Feuerwerk verboten!“ aufgestellt.

Ergänzt wird das Feuerwerkverbot um ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings. In diesem Bereich ist es am Silvesterabend untersagt, pyrotechnische Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung (zum Beispiel Silvesterknaller oder Böller) zu zünden. Feuerwerke ohne Knallwirkung wie Raketen, Fontänen und Ähnliches sind erlaubt. Das Verbot gilt ganztätig am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023.

„In den vergangenen Jahren haben sich viele Münchner und Mitglieder der Bezirksausschüsse über Lärm, Müll, Stress für ihre Tiere und Feinstaub im Zusammenhang mit dem Feuerwerk beschwert“, berichtet Sammüller-Gradl. Aus diesem Grund hat der Stadtrat bereits 2019 beschlossen, dass es zum Jahreswechsel innerhalb des Mittleren Rings ein Böllerverbot geben soll. „Die Entscheidung sorgt dafür, dass Mensch und Tier sicher und ohne unangemessene Lärmbelästigung den Jahreswechsel verbringen können“, erklärt die KVR-Chefin.

Wer sich nicht an die Verbote hält, riskiert eine Geldbuße. Aus dem KVR heißt es, dass die Polizei die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße ahnden wird.

Eine neue Studie der Bundeswehr-Uni Neubiberg zeigt: Nur 17 Prozent der Befragten wollen heuer überhaupt Geld für Raketen, Böller & Co. ausgeben. Dabei ist allerdings zu bedenken: Es wurden nicht ganze Haushalte befragt, sondern lediglich Einzelpersonen. Das Budget für Kracher wird gemäß der Studie heuer bei rund 45 Euro pro Einkäufer liegen. ANDREAS DASCHNER

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