Mieterschutz fürs Schlachthofviertel

von Redaktion

VON KLAUS VICK

Das Schlachthofviertel ist beliebt. Die Nähe zur Isar, ein guter Nahverkehrsanschluss, das neue Volkstheater, unzählige Restaurants und Bars machen das Quartier immer attraktiver. Für die Menschen, die dort leben, ist das auch mit negativen Folgen verbunden. In den vergangenen zehn Jahren wurden in dem Viertel, das zur Isarvorstadt gehört, 15,4 Prozent der Wohnungen umgebaut, in ganz München waren es 6,3 Prozent. Die Durchschnittsmieten liegen laut Planungsreferat 37,8 Prozent über den Mieten von vor drei Jahren.

Ein Mittel, um diese Entwicklung einzubremsen, sind Erhaltungssatzungen. Im Falle des Schlachthofviertels setzt sich die Verwaltung sogar für eine unbefristete Verlängerung dieses Instrumentariums ein. Betroffen ist das Gebiet zwischen der Ruppertstraße im Süden, entlang der Lindwurmstraße bis zu Augsburgerstraße und im Osten bis zur Maistraße sowie dem Schlachthofgelände an der Tumblingerstraße. Dort leben rund 8400 Menschen in 4900 Wohnungen.

In Erhaltungssatzungsgebieten stehen alle Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum oder Teileigentum unter dem Genehmigungsvorbehalt der Stadt. Auch für Baumaßnahmen braucht es eine Erlaubnis, damit kein überdurchschnittlicher Standard entsteht. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2021 hat die Stadt allerdings nur noch in eingeschränktem Maße ein Vorkaufsrecht bei geplanten Veräußerungen von Gebäuden. Luxusmodernisierungen und damit eine Vertreibung der angestammten Bewohner könnten somit kaum mehr verhindert werden, kritisiert die SPD. OB Dieter Reiter (SPD) hatte sich im Dezember in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dafür eingesetzt, das Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten wiederherzustellen und durch einen Milieuschutz, der unabhängig von städtebaulichen Kriterien ist, zu ergänzen.

Auch der Erlass einer stadtweiten Erhaltungssatzung wird am Mittwoch im Planungsausschuss thematisiert. Dafür fehlen laut Stadtverwaltung aber nach wie vor die rechtlichen Grundlagen. Gleichwohl will die SPD hier nicht lockerlassen, politisches Ziel der Fraktion sei immer noch, „dass ganz München zum Erhaltungssatzungsgebiet wird“, sagt Stadträtin Simone Burger.

Im konkreten Fall Schlachthofviertel will die SPD am Mittwoch im Stadtrat von der Verwaltung wissen, warum das Erhaltungssatzungsgebiet nicht um den Bereich Waltherstraße, Frauenlob- und Reisingerstraße ausgeweitet werden soll. Auch hier gebe es noch bezahlbaren Wohnraum, der geschützt werden müsse.

Ablehnend steht die Verwaltung einer Erhaltungssatzung für den gesamten Bereich der Altstadt gegenüber. Der Anteil von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen sei hier vergleichsweise gering, heißt es in der Beschlussvorlage für den Stadtrat.

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