München – Sie gab ihm alles – er nahm ihr das Leben. So sieht die Staatsanwaltschaft den Fall von Katrin F. (72) und Ahmed H. (34). Aus Habgier soll der Syrer die wohlhabende Münchner Witwe in Obermenzing ermordet haben, die ihn finanziell unterstützt und dann als Alleinerben in ihr Testament eingesetzt hatte. Seit gestern wird Ahmed H. vor dem Landgericht der Prozess gemacht.
Ihr Ehemann war schon seit Jahren verstorben, alleine lebte Katrin F. fortan an der Münchhausenstraße in einem schicken Glasbau. Bei einem Werkstattbesuch lernte die Witwe im März 2020 dann zufällig einen jungen Mann kennen, als sie ihren Mini Cooper reparieren ließ: Ahmed H. (34). Er arbeitete dort als Lackierer – und wurde später mutmaßlich ihr Mörder.
Zwischen beiden entwickelte sich eine enge Beziehung. „Es war eine Art Mutter-Sohn-Verhältnis“, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Ahmed H. war laut Anklage hoch verschuldet und hat zwei Kinder, die in Dortmund leben, ebenso wie seine Lebensgefährtin. Dorthin pendelte er regelmäßig am Wochenende.
Im Alltag half Ahmed H. der Seniorin, laut Anklage übernachtete er zeitweise auch bei Katrin F. Sie wiederum beschenkte ihn großzügig und hielt ihn aus. Anfang 2022 gab sie dem Syrer dann auch einen Zweitschlüssel für ihre Wohnung sowie den Code für ihren Tresor, in dem sie teuren Schmuck aufbewahrte. Laut Anklage wollte die Witwe Ahmed H. auch adoptieren, was durch ein Schreiben dokumentiert ist. In einem Testament, das vom August 2021 datiert, setzte sie ihn zudem als Alleinerben ein. Doch später kam es zum Streit, als Ahmed H. ohne Einwilligung den Mini Cooper verkauft haben soll. Beruflich hatte H. zudem Probleme. Eine Nachbarin entdeckte die getötete Witwe am 10. Januar 2022 durch das Fenster – übersät mit Einstichwunden. Bei der Obduktion wurden Wunden an Hals und Brust festgestellt.
Doch Ahmed H. stritt die Tat gestern zunächst ab. „Mein Mandant ist unschuldig“, erklärte sein Strafverteidiger Adam Ahmed in aller Kürze. Für heute Nachmittag ist dann eine längere Einlassung des Angeklagten geplant.
Laut Staatsanwaltschaft war H. am 5. Januar 2022 in ihrer Wohnung. Er befürchtete, „keine finanzielle Zuwendung mehr“ von Katrin F. zu erhalten und „trotz seiner Bemühungen nicht mehr am Vermögen der Geschädigten teilzuhaben und so seine erheblichen Schulden begleichen zu können“.
Aus „rücksichtslosem Gewinnstreben“ soll er den Entschluss gefasst haben, „die Geschädigte zu töten, um im Anschluss als Alleinerbe über deren Vermögen verfügen zu können“. Mit Fäusten soll Ahmed H. auf die Seniorin eingeschlagen und dann ein Messer zur Hand genommen haben. Mindestens acht Mal stach er laut Anklage „wuchtig von oben auf den Brust- und Bauchbereich der am Boden liegenden Geschädigten ein, um dieser tödliche Verletzungen zuzufügen“. Im Anschluss soll er ihr eine Sprachnachricht geschickt haben mit dem Inhalt, er habe sie an diesem Tag „leider nicht angetroffen“.