Falsches Ticket – 240 Euro Strafe

von Redaktion

VON ANDREA STINGLWAGNER

München – Die Vorgeschichte: Lena M. und ihr Mann Bastian waren vergangene Woche aus Lübeck angereist, um ihre Tante Ursula und ihren Onkel Hubertus M. (76 und 82) in Fürstenfeldbruck zu besuchen. Am Donnerstag wollten sie mit der S-Bahn von Buchenau nach München fahren. „Wir wollten das Valentin-Karlstadt-Musäum und die Residenz besuchen.“ Am Fahrkartenautomaten erkundigten sich Lena und Bastian M. noch, in welcher Zone sie sich befanden, sahen auf der Karte, dass es Ring 3 ist. Deshalb wählten sie ein Gruppen-Tagesticket mit der „3“ – im Glauben, dass darin auch die Zonen 1 und 2 enthalten sind. „Der Onkel und die Tante fahren nicht oft mit der Bahn, und wir sind mit dem System des Hamburger Verkehrsverbunds bekannt, wo man mit der ,3‘ drei Ringe kauft, also in diesem Bereich inklusive des Kernbereichs fahren darf.“

Ab der Station Puchheim ging ein Ticket-Kontrolleur durch den Zug. Und der sagte ihnen sofort: „Sie fahren schwarz.“ Schockiert fragte der 82-Jährige, ob sie das richtige Ticket nachlösen dürften oder an der nächsten Station aussteigen sollten, um ein Ergänzungsticket zu kaufen. Aber der Kontrolleur ließ sich nicht erweichen. „Sie können innerhalb von zwei Wochen Widerspruch bei der Bahn einlegen“, sagte er und überreichte ihnen einen Zettel: 60 Euro pro Kopf müssen sie zahlen… Die Vierergruppe kaufte sich noch einmal ein richtiges Ticket für 19,40 Euro. Widerspruch gegen die Strafe haben sie später versucht einzulegen – aber der wurde abgelehnt.

Ein Sprecher der Bahn sagt zu dem Fall, grundsätzlich könne er gut nachvollziehen, dass eine Fahrpreisnacherhebung unangenehm für die Betroffenen ist. Und selbstverständlich stecke hinter der Fahrt mit dem falschen Ticket nicht immer böse Absicht. Aber: „Die Fahrpreisnacherhebung ist im vorliegenden Fall berechtigt, da die Fahrgäste keine gültige Fahrkarte vorweisen konnten. In solchen Fällen ist es auch eine Frage der Fairness unseren Kunden gegenüber, alle Fahrgäste gleich zu behandeln.“ Grundsätzlich benötige jeder einen für die jeweilige Fahrt gültigen Fahrschein.

Der Blick auf Hamburg helfe dabei nicht: Die Tarifsysteme der Verkehrsverbünde in Deutschland unterscheiden sich voneinander. Deswegen informiere die Bahn vor Ort über die MVV-Tarife: „An allen Stationen gibt es Aushänge, die in einer Tabelle über die Preise der jeweiligen Zonen informieren. Auf den aushängenden Liniennetzplänen sind die Tarifzonen zudem farblich gekennzeichnet. Zusätzlich ist dort neben jeder Bahnstation auch die zugehörige Zone aufgeführt.“

Der Bahnsprecher betont, an S-Bahnhöfen sei dieses Wissen für den Fahrkartenkauf gar nicht erforderlich. Denn alle Automaten würden die benötigten Zonen automatisch berechnen: Wer sein Fahrtziel eingebe, könne sich Fahrscheine mit der richtigen Zonenzahl anzeigen lassen. Auch die Bahn-Apps (wie DB Navigator) ermittelten die Zonen nach Eingabe von Start und Ziel automatisch.

Bastian M. ist trotzdem sauer: „Es wäre angemessen, wenn Bahn und MVV die Kulanz und Nachsicht bei Fahrgästen dokumentieren würden, die sie selbst tagtäglich von ihren Kunden einfordern – aufgrund von Verspätungen, Ausfällen und sonstigen Problemen.“

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