Moshammer-Mörder wird abgeschoben

von Redaktion

VON ANDREAS THIEME

München – Es ist die Wende im Fall von Moshammer-Mörder Herish A. (43): Der Iraker soll jetzt doch abgeschoben werden. Am Sonntag ist die Mindestverbüßungszeit seiner Haftstrafe nach 18 Jahren abgelaufen. Und nachdem es zuletzt Irritationen um seinen Pass gegeben hatte (wir berichteten), herrscht nun Klarheit: „Der Irak hat die Identität des Herrn H. anerkannt. Dem Landesamt für Asyl und Rückführungen liegt inzwischen das notwendige Passersatzpapier (PEP) vor“, sagt Sprecherin Laura Arneth auf Nachfrage unserer Zeitung. „Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Organisation und Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen.“

Schon in den nächsten Tagen könnte es zur Abschiebung von Herish A. kommen. Er hatte Rudolph Moshammer am 14. Januar 2005 mit einem Telefonkabel in dessen Grünwalder Villa erdrosselt. Das Landgericht München II hatte den Iraker wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Im Jahr 2020 hatte die Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Straubing die Mindestverbüßungsdauer dann auf 18 Jahre festgelegt. Auch die Staatsanwaltschaft München I hatte sich für eine Abschiebung von Herish A. ausgesprochen.

Nach Paragraf 456a der Strafprozessordnung wird ein Häftling nach der Ausweisung in dessen Heimatland nicht mehr weiter strafrechtlich verfolgt. Herish A. will seit Jahren zurück in seine Heimat Irak. „Dort lebt seine Familie“, sagt sein Anwalt Adam Ahmed. Er bestätigt: „Ich gehe davon aus, dass die Identität nun geklärt ist und die Abschiebung nunmehr erfolgt. Daher habe ich den Antrag auf Haftentlassung in Deutschland zurückgenommen, zumal er in sein Heimatland will und dieses Ziel jetzt realisiert wird nach der Zusage von dem Amt.“ Nach Informationen unserer Zeitung steht die Abschiebung von Herish A. unmittelbar bevor. Ahmed sagt: „Sollte er in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werden, würde ich den Antrag erneut stellen.“ Eine Haftentlassung war dagegen unwahrscheinlich. Laut Landgericht Regensburg komme diese „derzeit nicht in Betracht“, sagte ein Sprecher am Freitag.

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