Alfons Schuhbeck und seine Steuerschulden: Noch immer hat der Star-Koch keinen Cent an den Fiskus zurückgezahlt. Um mehr als vier Millionen Euro hatte Schuhbeck das Finanzamt geprellt, indem er tausende Rechnungen in seinen Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben gefälscht hatte. Die 6. Strafkammer des Landgerichts hatte Schuhbeck in 21 Fällen der Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Knast verurteilt. Dazu kommt: „Das Gericht hat zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1 233 621,82 Euro angeordnet“, wie Sprecher Laurent Lafleur gestern sagte.
Sein Urteil will Schuhbeck nicht akzeptieren, er hat Revision eingelegt – auch, damit er nicht gepfändet werden kann. Die Revision sei „mit Schriftsatz vom 13.01.2023 fristgerecht begründet worden. Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt“, sagte Lafleur gestern.
Wie geht es jetzt weiter? Durch den Revisionsantrag muss der Bundesgerichtshof (BGH) Schuhbecks Urteil überprüfen. In der Regel dauert das ein Jahr.
So lange muss Schuhbeck auch nicht in Haft. Findet der BGH Rechtsfehler im erstinstanzlichen Urteil, müsste der Steuerstrafprozess in München wiederholt werden, dann an einer anderen Strafkammer. Realistisch geschieht das nicht vor Sommer 2024. Schuhbeck hofft, bis dahin einen Investor zu finden, der seinen Gewürze-Handel übernimmt und die Steuerschulden obendrein. In diesem Fall hätte er zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Sein Unternehmen liefe weiter – und der Steuerschaden wäre getilgt. Rechtlich könnte ihm das zum Vorteil in einem Wiederholungsprozess ausgelegt werden.
Experten glauben jedoch nicht, dass der BGH Rechtsfehler finden wird. Der Prozess am Landgericht gab dazu auch wenig Anlass. Schuhbeck schielt offenbar also allein auf den Zeitgewinn – mindestens ein Jahr Vorsprung bringt ihm die Revision. 74 Jahre alt wäre Schuhbeck dann. Einen Grund zur Haftverschonung stellt das nicht dar. Findet der BGH keine Fehler und käme es nicht zum Wiederholungsprozess, müsste Fonsi ganz regulär einrücken. Einen Promi-Bonus gibt es nicht. ANDERAS THIEME