Wird das Diesel-Verbot ausgebremst?

von Redaktion

VON SASCHA KAROWSKI

Für Autofahrer wird die Luft dünner. Von 1. Februar an greift das Diesel-Fahrverbot in München. Der Stadtrat hatte Ende vorigen Jahres mehrheitlich einen Stufenplan beschlossen. Der sieht vor, dass zunächst Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 nicht mehr auf dem Mittleren Ring und im Stadtzentrum unterwegs sein dürfen. Es wird Ausnahmen geben, etwa für Handwerker, Lieferdienste, Schichtarbeiter und Anwohner. Sollten sich die Stickstoffdioxidwerte danach nicht verbessern, werden ab Oktober auch Diesel mit der Norm 5 ausgeschlossen. Fruchtet auch diese Stufe nicht, würden ab 1. April 2024 auch die Ausnahmeregelungen entfallen.

Geht es nach dem Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper (CSU), kommt es gar nicht so weit. Gemeinsam mit seinem Parteikollegen und Chef des Automobilclubs „Mobil in Deutschland“, Michael Haberland, wird Brannekämper am 31. Januar beim Verwaltungsgericht München Klage gegen das Diesel-Fahrverbot einreichen.

Die Schrift soll so gestaltet werden, dass sie möglichst viele Menschen einbezieht, also sowohl Autofahrer, die innerhalb des Mittleren Rings wohnen, als auch solche, die sich außerhalb der Verbotszone bewegen. Hauptargument wird vermutlich sein, dass das Diesel-Dekret unverhältnismäßig sei. „Die Luft in München wird ja bereits besser“, sagt Brannekämper. Im dritten Quartal vorigen Jahres seien die kritischen Stickoxidwerte an keiner einzigen Messstelle im Stadtgebiet überschritten worden. Zuvor hatten lediglich Tegernseer Landstraße und Landshuter Allee die auf europäischer Ebene festgelegte Grenze von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gerissen, allerdings marginal. Brannekämper argumentiert ferner, dass sich die Luftwerte während des Lockdowns kaum nennenswert verbessert hätten, als nachweislich weniger Autos unterwegs waren. Das zeige, dass Autos nicht per se die schlechten Werte verursachten.

Das Diesel-Verbot war notwendig geworden, weil die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt und mehrfach Recht bekommen hatte. Zunächst war der Freistaat dafür zuständig, mittels des sogenannten Luftreinhalteplans die Grenzwerte in München einzuhalten. Doch Mitte 2021 wälzte die Staatsregierung die Verantwortung auf die Stadt ab. Die Rathausspitze erarbeitete daraufhin den Kompromiss mit der DUH. Nun müssen wieder Gerichte entscheiden.

Zuversichtlich macht die Kritiker des Verbots ihr Rechtsbeistand. Der Jurist Claus-Peter Martens hatte bereits in Berlin Erfolge erzielt. In der Bundeshauptstadt galt seit Juli 2019 ein Fahrverbot auf acht Streckenabschnitten. Martens hatte mit zwei Mandanten dagegen geklagt und Recht bekommen. 2021 wurden die ersten vier Fahrverbote vom Senat aufgehoben, im Sommer jetzt auch die übrigen.

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