In München herrscht dicke Luft: Die Werte für Feinstaub werden zwar seit Jahren eingehalten, jene für Stickstoffdioxid aber nicht – vor allem am Mittleren Ring reißt München die EU-Grenzwerte. Folgende Maßnahmen sollen das nun ändern.
Die Regeln
Die Innenstadt wird ab morgen zur erweiterten Umweltzone. Auf und innerhalb des Rings darf dann kein Dieselfahrzeug mit der Abgasnorm Euro 4 oder darunter fahren. Daran ändert auch die grüne Plakette nichts. Von der neuen Regel sind Schätzungen zufolge etwa 80 000 der 785 000 in München angemeldeten Fahrzeuge betroffen. Hinzu kommen Pendler und Touristen. Mit dieser ersten Stufe eines Drei-Punkte-Plans will die Stadt die Schadstoff-Grenzwerte einhalten.
Gesetzliche Ausnahmen
Nicht betroffen vom jetzigen Fahrverbot sind laut Gesetz neuere Diesel mit Abgasnorm Euro 5 und darüber sowie Fahrzeuge mit Hardware-Nachrüstung. Zudem gelten gesetzliche Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen sowie für Bürger mit Behinderungen.
Pauschale Ausnahmen
„Hier gibt es etliche, vor allem für Berufs- und Lieferverkehr“, sagt Albert Cermak, Fachanwalt für Verkehrsrecht. So dürfen etwa Anwohner und Lieferanten trotz der neuen Regelung mit alten Dieseln in die Umweltzone fahren. Ebenso dürfen Taxen, Mietwagen sowie Zu- und Abfahrten für den Linienverkehr zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in die Innenstadt. Die Ausnahme gilt zudem für medizinische Notfälle, Bestattungsfahrzeuge sowie Inhaber eines Münchner Handwerker-Parkausweises. Auch die Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle fällt unter die Ausnahmeregelung, ebenso wie die Fahrt zum Autoreisezug am Ostbahnhof, zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen.
Einzel-Ausnahmen
Per Antrag bei der Stadt sind auch Sondergenehmigun-gen vom Dieselverbot möglich. Die Kosten: 50 Euro pro Jahr. Berechtigt sind Fahrten, die zur Reparatur und zum Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen dienen, Gebäudeschäden beheben sowie Sozial- und Pflege-Hilfsdienste. Auch für Versorgungsfahrten können Anträge gestellt werden, so sie denn „lebensnotwendige Güter“ bringen. Als berechtigt gelten weiterhin Autos für Schwerbehinderte, für regelmäßige Arztbesuche, Schichtdienste und Veranstaltungslogistik. Aber auch für Bürger, denen der Nahverkehr „nicht möglich oder zumutbar ist“. Wer außerhalb des Rings wohnt und nicht zu den Ausnahmen gehört, könnte Cermak zufolge schnell zum Härtefall werden, wenn er etwa auf die A99 ausweichen müsste.
Strafen
Die Polizei will bei Verkehrskontrollen prüfen. „Ein Einzelverstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet 128,50 Euro samt Verwaltungskosten“, sagt Cermak. Wer dem Bußgeldbescheid widerspricht, tritt damit einen Prozess am Amtsgericht los. Punkte in Flensburg kassieren Dieselsünder aber nicht. Cermak: „Weil die Fahrweise nicht betroffen ist.“