Das Diesel-Verbot ist in Kraft – bei Verstößen drohen jetzt Bußgelder von 128,50 Euro. Diesel-Sünder dürfen jedoch mit Milde rechnen, für sie soll eine Schonfrist gelten. Das heißt: Wer ohne Genehmigung mit einem Diesel der Abgasnorm Euro 4/IV oder schlechter auf oder innerhalb des Mittleren Rings unterwegs ist, macht sich zwar strafbar, die Polizei will jedoch bei Verstößen erst mal ein Auge zudrücken: „Bei Ordnungswidrigkeiten gilt ein Ermessensspielraum“, sagt ein Polizeisprecher. Zunächst wolle die Polizei Ersttäter ermahnen und aufklären. Wie lange die Schonfrist gilt, ist offen.
Offen ist auch, ob die Stadt sich nun mit einer weiteren Klage auseinander setzen muss. Denn nicht nur Autolobbyisten gehen juristisch gegen die Fahrverbote vor, auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) könnten vor den Kadi ziehen. Denn der Stadtrat hat mehrheitlich entschieden, Schichtarbeiter über die Allgemeinverfügung von dem Diesel-Bann zu befreien.
Der Anwalt von VCD und DUH hatte zuvor mitgeteilt, er werde seinen Mandanten zur Klage raten. Denn das nachträgliche Ändern der Verfügung verstoße gegen den im Vorjahr geschlossenen Kompromiss mit den beiden Vereinen. Der wiederum war notwendig geworden, weil DUH und VCD juristisch erwirkt hatten, dass die Stadt alles unternehmen muss, damit die EU-Grenzwerte für Stickoxid in München eingehalten werden. Allen voran SPD und CSU wollen die neuerliche Klage-Androhung ignorieren. Florian Roth (Grüne) hätte zuvor lieber das Gespräch mit den Vereinen gesucht. „Es ist nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern auch der Verlässlichkeit.“
Die fehlt aber auch andernorts. Hieß es zunächst, eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr kostet 50 Euro, sind es jetzt nur noch 25 Euro. Auch das hat der Stadtrat entschieden. Bis Mittwoch sind bei der Verwaltung bereits über 2000 Anträge auf Ausnahme gestellt worden. lim, ska