München – Ein rabenschwarzes Jahr liegt hinter Starkoch Alfons Schuhbeck (73). Kann es für ihn noch schlimmer kommen? Und ob: Denn nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und der Aufgabe seiner Restaurants droht der Starkoch jetzt auch noch den Gewürzladen zu verlieren – sein letztes Geschäft am Platzl.
Der Hintergrund: Die Messerschmitt-Stiftung, der das Orlandohaus gehört und bei der Schuhbeck seit vielen Jahren Mieter ist, hat ihm gekündigt. Konkret geht es um die Postadresse Platzl 4a, wo „Schuhbecks Company GmbH“ den Gewürze- und Teeladen führt. Nach Informationen unser Zeitung weigert sich die Schuhbeck-Seite aber, die Räumlichkeiten zu verlassen. Deshalb hat die Messerschmitt-Stiftung vor dem Landgericht geklagt – und will die Räumung per Gericht erzwingen. Am Montag kommt es zum Prozess.
„Der Streitwert war im Dezember 2022 vorläufig festgesetzt auf 333 840 Euro“, sagt Cornelia Kallert, Sprecherin des Landgerichts München I. Bislang dreht sich der Streit um mindestens zwei Monatsmieten. Bei einer Objektgröße, die laut Gericht 585,50 Quadratmeter beträgt, lässt das auf eine dreistellige Quadratmeter-Miete schließen.
Pikant: „Die erste Kündigung datiert vom 17. Oktober 2022, eine zweite vom 27. Oktober 2022“, sagt Kallert. Also kurz nach Schuhbecks Geständnis im Steuerstrafprozess – und am Tag des Urteils.
Rechtlich richtet sich die Klage nicht gegen Schuhbeck selbst, sondern gegen die Schuhbecks Company, bei der er seit der Insolvenz angestellt ist. Die Firma hat laut Gericht angekündigt, sich gegen die Klage der Messerschmitt-Stiftung wehren zu wollen, die Verteidigung wurde aber „nicht begründet“, sagt Sprecherin Kallert. „Deswegen geht der Richter davon aus, dass am Montag womöglich ein Versäumnisurteil ergeht.“ Also dass von der Schuhbeck-Seite niemand zum Prozess erscheint.
In diesem Fall würde die Schuhbeck-Firma in Abwesenheit verurteilt und das Urteil vorläufig vollstreckbar. Das Geld könnte die Stiftung dann per Gerichtsvollzieher eintreiben. 14 Tage hätte die Schuhbeck-Firma Zeit für einen Einspruch. Gibt es keinen, ist das Urteil rechtskräftig. Das Unternehmen müsste dann die Miete nachzahlen und ausziehen. Ein unrühmliches Ende am Platzl! ANDREAS THIEME