Jennifer W. droht höhere Strafe

von Redaktion

BGH: Urteil des OLG München rechtsfehlerhaft – IS-Rückkehrerin für Tod eines jesidischen Kindes verantwortlich

München – Nach dem Tod eines versklavten jesidischen fünfjährigen Mädchens droht der IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Niedersachsen eine härtere Haftstrafe. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied, ist das Oberlandesgericht (OLG) München mit seiner verhängten zehnjährigen Freiheitsstrafe fehlerhaft von einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge „in einem minderschweren Fall“ ausgegangen. Das OLG habe nicht die „menschenverachtenden Beweggründe und Ziele“ der Angeklagten berücksichtigt, urteilte der BGH.

Nach den Feststellungen des OLG hatte sich die zum Islam konvertierte Jennifer W. Ende August 2014 im Alter von 23 Jahren dem terroristischen „Islamischen Staat“ (IS) im syrischen Rakka angeschlossen. Sie heiratete den für den IS als Geisteraustreiber tätigen Taha Al-J. Dieser hatte kurz zuvor die in der Sindschar-Region gefangene Jesidin Nora B. und ihre fünfjährige Tochter als „Haussklaven“ gekauft.

Als das Mädchen sich auf einer Matratze eingenässt hatte, wollte Taha Al-J. das Kind bestrafen. Er kettete die Fünfjährige bei bis zu 51 Grad Celsius in der Mittagshitze ohne Wasser und Nahrung an ein Außengitter. Das Kind erlitt einen Hitzschlag und starb. Jennifer W. sah tatenlos zu, obwohl sie die Lebensgefahr des Kindes erkannte.

Die gegen Jennifer W. vom OLG München verhängte zehnjährige Haftstrafe wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall, ist rechtsfehlerhaft, urteilte der BGH. Das OLG habe es versäumt, die menschenverachtenden Beweggründe von Jennifer W., welche die Menschenrechte der Opfer und ihre Menschenwürde verletzen, strafverschärfend zu berücksichtigen. Auch sei nicht ausreichend gewürdigt worden, dass Jennifer W. die vom IS beabsichtigte Zerstörung der jesidischen Volksgruppe gekannt und gebilligt hat. Das OLG muss nun neu über den Fall entscheiden.  dpa

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