München – Ein Verbrechen wie aus einem Albtraum: Im Juni 2019, tagsüber mitten in München, zerrt ein Mann mit einer Wolfsmaske vor dem Gesicht eine Elfjährige in ein Gebüsch und vergewaltigt sie. Von diesem Dienstag an muss der Fall neu vor Gericht verhandelt werden.
Vor dem Landgericht München I wird der sogenannte Wolfsmasken-Prozess von diesem Dienstag (14. März) an neu verhandelt. Der Mann, der 2021 verurteilt wurde, weil er eine Elfjährige vergewaltigt hatte, steht dort erneut vor Gericht.
Das Landgericht hatte den damals 45-Jährigen 2021 zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte der Mann im Prozess gestanden, das Mädchen im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben – am helllichten Tage mitten in München. Zur Tarnung trug er eine Wolfsmaske.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte allerdings „durchgreifende rechtliche Bedenken“ gegen die Strafzumessung der Richter in München, gab der Revision gegen das Urteil darum teilweise statt und verwies den Fall an das Landgericht zurück. Bis zum 19. April sind dort nach Angaben eines Gerichtssprechers insgesamt zehn Verhandlungstermine angesetzt.
Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe die Jugendschutzkammer die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte der BGH. Der Senat könne nicht ausschließen, dass die Kammer bei rechtsfehlerfreier Würdigung zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre. Dies führte zur Aufhebung der Strafzumessung und damit auch der Sicherungsverwahrung. Der Schuldspruch als solcher blieb aber bestehen.
„Die Sicherungsverwahrung stellt einen unbegrenzten Freiheitsentzug dar. Die Strafe ist naturgemäß auf das Höchstmaß begrenzt“, erläutert Verteidiger Adam Ahmed. „Bei der Strafhöhe muss daher die Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen und berücksichtigt werden. Es macht einen Unterschied, ob die Sicherungsverwahrung daneben greift oder nicht. Die Strafe wird also nun etwas geringer ausfallen, wenn die Sicherungsverwahrung angeordnet wird.“
Der albtraumhafte Überfall auf das Mädchen hatte auch eine Diskussion über die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Denn der Verurteilte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft und bereits als Jugendlicher mit Sexualdelikten aufgefallen. Zum Tatzeitpunkt befand er sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs und durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zur Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg fiel er schließlich über das Kind her.
BRITTA SCHULTEJANS