Tanzverbot schlägt wieder Wellen

von Redaktion

München – Im Vorfeld der bevorstehenden Ostertage fordert der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) eine Reform des bayerischen Feiertagsgesetzes. In Bayern gibt es neun stille Tage, an denen keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden dürfen, vier davon liegen allein im November. In Bars, Lokalen, Clubs und Diskotheken, die an diesen Feiertagen öffnen, gilt ein generelles Tanzverbot. Stille Tage sind in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14 Uhr.

Während aber beispielsweise am Gründonnerstag und Karsamstag in Bayern das Verbot greift, darf im angrenzenden Baden-Württemberg etwa normal gefeiert werden. „Diese Ungleichbehandlung führt zu einem Disco-Tourismus in Nachbarländer wie Tschechien, Österreich aber auch in andere Bundesländer wie Sachsen, Thüringen oder eben Baden-Württemberg“, sagt Dehoga-Chefin Angela Inselkammer.

Unterstützung erhält der Verband vom „RaveStreamRadio“. Die Macher laden am Donnerstag, 6. April, gemeinsam mit Club-Betreibern auf der Theresienwiese zu einer Demo ein. Los geht es dort ab 16 Uhr. Gegen 18 Uhr soll sich die Versammlung in Richtung Nachtgalerie an der Landsberger Straße bewegen, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird. Die Organisatoren wollen gemeinsam mit Clubs wie dem Harry Klein an die Staatsregierung appellieren, das bayerische Feiertagsgesetz zu reformieren. Das Gesetz, das 1951 in Kraft trat, sei nach über 70 Jahren nicht mehr zeitgemäß.

Mit dem gleichen Argument fordern die Grünen bereits seit Jahren eine Abschaffung. Die Münchner Landtagsabgeordnete Sanne Kurz schrieb dazu, wenn Trinken in der Bar, Sporttanz und Arbeiten an stillen Tagen erlaubt seien, wippen im Takt im Club aber verboten, sei das „unverständlich, ungerecht und altes Denken“. Tanzsport sei in Bayern erlaubt, Tanz in einer Live-Musikspielstätte aber verboten. „Das verstehe, wer will.“

Auch die FDP setzt sich für eine Lockerung des Feiertagsgesetzes ein. Der Chef der Liberalen, Martin Hagen, sagte am Dienstag, die Kritik sei berechtigt. Das Tanzverbot sei quasi mit einem Arbeitsverbot für viele Gastronomen gleichzusetzen. „Diese Regelung ist aus der Zeit gefallen und muss endlich abgeschafft werden.“ Wenn der Staatsregierung das Wohl der Gastronomen am Herzen liege, solle sie diesen Wettbewerbsnachteil beenden. „Zu ‚leben und leben lassen’ gehört eben auch, dass Gastronomen und Bürger selbst entscheiden können, was sie an Feiertagen machen möchten.“ VON SASCHA KAROWSK

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