Wie ein Tötungsdelikt rechtlich bewertet und bestraft wird, hängt grundsätzlich davon ab, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig getötet wurde. Als fahrlässig gilt die Tat dann, wenn sie „aus mangelnder Umsicht und Sorgfalt“ passiert. Das bedeutet: Der Täter hatte nicht die Absicht, jemanden umzubrin
Dieser Artikel (ID: 1843666) ist am 02.05.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 9), Wasserburger Zeitung (Seite 9), Mangfall-Bote (Seite 9), Chiemgau-Zeitung (Seite 9), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 9), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 9), Neumarkter Anzeiger (Seite 9).