Das ist die Rechtslage

von Redaktion

Wie ein Tötungsdelikt rechtlich bewertet und bestraft wird, hängt grundsätzlich davon ab, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig getötet wurde. Als fahrlässig gilt die Tat dann, wenn sie „aus mangelnder Umsicht und Sorgfalt“ passiert. Das bedeutet: Der Täter hatte nicht die Absicht, jemanden umzubringen. Bei Mord oder Totschlag hingegen entscheidet sich der Täter aktiv dazu, jemanden zu töten. Auch die fahrlässige Tötung gilt freilich als Straftat – dem Täter drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

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