Die Tricks der Klima-Kleber

von Redaktion

VON ANDREAS DASCHNER

Mehr als 10 000 Euro soll der Schaden betragen haben, den Simon L., Lukas P. und Michael W. von der Gruppierung Letzte Generation mit ihrer Klebe-Aktion in der Alten Pinakothek verursacht haben. Der Verteidiger von Lukas P. trat jedoch mit einer anderen Lesart an: Der verursachte Schaden soll den Wert des historischen Rahmens nicht gemindert haben. Vielmehr sei sogar mit einer Wertsteigerung zu rechnen.

Ein Gutachter könne demnach gleich mehrere Beispiele nennen, bei denen Schäden an Kunstwerken sich nicht wertmindernd ausgewirkt hätten – unter anderem bei einer Statue des früheren Konföderierten-Präsidenten in den USA, Jefferson Davis, die umgestürzt worden war. Die dabei entstandenen Schäden an der Figur seien selbst kulturgeschichtlich bedeutend, die Statue dadurch noch wertvoller geworden. Ähnliches könnte laut dem Gutachter auch für den Fall der Schäden am Bilderrahmen durch die Klima-Aktivisten zu erwarten sein, da deren Protest vor dem Hintergrund der Klima-Krise historische Bedeutung habe.

Ein Rückblick: Am 26. Oktober waren die drei Angeklagten in die Alte Pinakothek gegangen. Während Simon L. und Michael W. sich mit den Fingerspitzen an den Rahmen des Gemäldes „Der bethlehemitische Kindermord“ von Peter Paul Rubens geklebt haben, hat Lukas P. laut Staatsanwaltschaft Videoaufnahmen gemacht, die kurze Zeit später bei Twitter hochgeladen wurden. Ihnen wird deshalb Sachbeschädigung beziehungsweise Beihilfe zur Sachbeschädigung vorgeworfen. Denn am Rahmen blieben laut einer Sprecherin der Pinakotheken ebenso Kleber-Reste zurück, wie an dem Stoff, mit dem die Wand bespannt war, an der das Gemälde hing.

Beim Rahmen handelt es sich selbst um ein historisches Kunstwerk – einen sogenannten Effner-Rahmen, ein Einzelstück aus dem 18. Jahrhundert. Sein Wert: rund 50 000 Euro. Restauratorinnen entfernten die Kleber-Reste – doch das blieb nicht folgenlos. Am Rahmen blieben Schäden, die sich laut Staatsanwaltschaft auf 5000 Euro beziffern, der Schaden an der Wandbespannung soll bei 6000 Euro liegen.

Kurz vor der Mittagspause brachte der Anwalt von Lukas P. das Gutachten zum Wertverlust ein. Wie das Gericht dieses bewertet, muss sich noch zeigen. Für den Fall wurden zwei weitere Verhandlungstage am 22. Mai sowie am 12. Juni angesetzt.

Artikel 5 von 6