Prozess-Wirrwarr um Alfons Schuhbeck: Am 2. Mai ist der Star-Koch 74 Jahre alt geworden, nur eine Woche später hätte am Dienstag das Gerichtsverfahren um seine Privatwohnung am Platzl stattfinden sollen: Die Messerschmitt-Stiftung verklagt den Koch auf Räumung, weil er zu spät gezahlt haben soll. Doch „infolge beiderseitiger Terminkollisionen“ wurde jetzt auf den 7. Juni verschoben, wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilt. Dann wird vor Gericht entschieden werden, ob Schuhbeck am Platzl wohnen bleiben darf.
Hintergrund des Termin-Chaos: Die Anwälte beider Seiten haben anderweitige Termine. Am 9. Mai hat Schuhbeck-Anwalt Joachim Borggräfe keine Zeit. Verlegt werden sollte das Zivilverfahren auf den 19. Mai. Doch auch das klappte nicht. Denn da wiederum hat der Anwalt der Messerschmitt-Stiftung, Günter Volpers, keine Zeit. „Vor Juni wird ein Verfahren in Sachen Schuhbeck kaum möglich sein“, sagte Volpers bereits Mitte April im Gespräch mit unserer Redaktion. Das liege auch an den Pfingstferien. Jetzt ist klar: Der Kläger-Anwalt behält Recht. Erst in vier Wochen wird es also zu dem mietrechtlichen Prozess kommen.
Auch Schuhbeck wird dann in der Pacellistraße im Gerichtssaal des Amtsgerichts erwartet, denn es geht um seine privat angemietete Wohnung. Der Star-Koch habe „keine andere Heimat“, sagt Borggräfe. Den Gewürzladen darf Schuhbeck trotz Räumungstitel aber weiterführen – das ist bereits geklärt. thi