Seine Patienten nervten ihn – deshalb spritzte er ihnen Schmerz- und Beruhigungsmittel. Doch wollte er sie auch töten? Das ist die entscheidende Frage im Prozess um Krankenpfleger Mario G. (26) aus dem Klinikum rechts der Isar.
Staatsanwältin Johanna Heidrich wirft ihm zweifachen Mord vor – und forderte vergangene Woche eine lebenslängliche Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Gestern hielten nun auch G.s Verteidiger ihre Plädoyers – sie befürworten eine Einweisung.
Nur einen Mord soll Mario G. nach Ansicht von Ömer Sahinci und Benedikt Stehle begangen haben – heimtückisch und nicht aus niederen Beweggründen. Beide Anwälte verteidigen den Krankenpfleger vor dem Landgericht. Demnach hatte er Patienten die Medikamente zwar unerlaubt verabreicht, aber sofort den Rettungsdienst gerufen, als es kritisch um sie gestanden hatte. Und so deren Tod allenfalls „billigend in Kauf genommen“.
So sei Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger, der damals ebenfalls Patient im Rechts der Isar gewesen war, etwa trotz der Spritzen noch mal aufgewacht und erst später eines natürlichen Todes gestorben. Ähnlich hätte dies auch bei einem weiteren Patienten verlaufen können, glauben die Anwälte – und sehen in Mario G. selbst einen Patienten, der nun einer klinischen Therapie bedarf.
„Er hatte ein ernstes Alkohol- und Drogenproblem“, resümiert Stehle. Im Dienst als Krankenpfleger sei G. unter Drogeneinfluss gestanden oder verkatert vom Vortag gewesen. Deshalb verabreichte er die Spritzen. „Er wollte seine Ruhe haben und sich nicht um die Patienten kümmern“, sagt Stehle, der wie Sahinci lebenslanges Berufsverbot für G. forderte. Der Angeklagte wolle ohnehin Handwerker werden. Die Strafe stellten die Anwälte ins Ermessen des Gerichts, verneinten aber eine besondere Schuldschwere.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich Mario G. bei den Familien der Opfer. Montag soll das Urteil fallen. thi