Die Höhe der Erbschaft- oder Schenkungsteuer hängt einerseits vom Status des Erben ab: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel sowie beerbte Eltern und Großeltern (Klasse I) zahlen weniger als Nichten und Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Geschiedene sowie beschenkte Eltern und Großel
Dieser Artikel (ID: 1853952) ist am 19.05.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).