Die Stadt München klagt wegen des Verbots einer Bettensteuer gegen den Freistaat. Dies gab die Kämmerei gestern bekannt. Wie berichtet, hatte der Stadtrat im März beschlossen, eine Bettensteuer für Hotelgäste einzuführen. Geplant war eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis. Die Staatsregierung von CSU und Freien Wählern hatte dies jedoch per Gesetzesänderung untersagt.
Nachdem die Regierung von Oberbayern der Stadt den Ablehnungsbescheid zugestellt hat, erhebt diese nun Klage vor dem Verwaltungsgericht. Aus Sicht der Münchner Rathausspitze stellt das Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar und entziehe dem Haushalt eine bedeutende Finanzierungsmöglichkeit. Die Stadt hatte mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 60 bis 80 Millionen Euro gerechnet. Weitere juristische Schritte wie eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof behalte man sich vor, ließ die Kämmerei am Mittwoch verlauten.
München weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass andere deutsche Städte eine solche Steuer seit Jahren erheben würden. OB Dieter Reiter (SPD) erklärte gestern: „Es ist absolut widersinnig, wenn uns die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigung des Haushalts dringend bittet, unsere Einnahmesituation zu verbessern, der Freistaat uns aber im gleichen Atemzug genau das verwehrt.“
Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) erinnerte daran, dass die Stadt regelmäßig viel Geld in die Hand nehme, um München in Sachen Sport, Theater, Museen und ÖPNV für Gäste attraktiv zu machen. „Ob der Gesetzgeber der Stadt München mir nichts, dir nichts eine Möglichkeit diese Ausgaben wenigstens zu einem kleinen Teil refinanzieren zu können, aus der Hand nehmen kann, lassen wir jetzt juristisch prüfen.“
Kritik an den Plänen für eine Bettensteuer waren vor dem Verbot der Staatsregierung vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga laut geworden. KLAUS VICK