Beiß-Drama um Leonie

von Redaktion

Nachbarshund fällt achtjähriges Mädchen zweimal an – Familie erhebt Vorwürfe gegen Stadt

Eine große Narbe zeichnet Leonies (8) Wade. Dazu kommen frische Verletzungen am Oberkörper: tiefe, blutige Wunden und Hämatome. Angetan hat das dem Kind der bissige Hund der Nachbarn. Nicht ein Mal, sondern zwei Mal. Und das, obwohl die Eltern nach der ersten Attacke die Polizei eingeschaltet hatten. Obwohl es eine Unterschriftenliste der Nachbarn in der Fasanerie gibt, die Angst vor dem aggressiven Tier haben. Und obwohl Leonies Vater das Kreisverwaltungsreferat auf den Ernst der Lage hingewiesen hatte. Es nützte alles nichts. Der Hund, ein chinesischer Shar-Pei, durfte bei seinen Besitzern bleiben. Die Folge war die zweite Attacke, bei der der Hund dem Mädchen schmerzhaft in den Rücken gebissen hat. „Das hätte vermieden werden können“, stellt Ludwig W. klar.

Zu der ersten Attacke ist es im Oktober 2022 gekommen. Der Hund ist laut Ludwig W. durch einen kaputten Zaun gestürmt und hat dem Mädchen ins Bein gebissen. Wie die Familie erzählt, sei der Shar-Pei schon länger verhaltensauffällig gewesen. Ist man am Grundstück vorbeigegangen, habe man das Tier wie irre gegen die Haustür springen sehen. Alle hatten gehofft, dass die Behörden nach dem ersten Biss durchgreifen. Doch zum Entsetzen von Ludwig W. hat die Staatsanwaltschaft München I das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundebesitzer eingestellt.

Im Schreiben der Behörde heißt es: Es liegen keine Nachweise für eine Sorgfaltsverletzung des Beschuldigten vor, die zu einem vermeidbaren Pflichtverstoß geführt hätten. Das KVR entschied inzwischen, dass das Tier bei den Haltern bleiben kann – mit Auflagen: Der Shar-Pei muss so gehalten werden, dass er das Grundstück nicht verlassen kann. Außerdem gab es Maulkorbpflicht bei Freilauf. „Wie die unmittelbar nach dem ersten Beißvorfall erlassenen strengen und zwangsgeldbewährten Auflagen gegenüber den Haltern zeigen, hat das Kreisverwaltungsreferat die zurecht existierenden Ängste sehr ernst genommen“, heißt es auf Anfrage.

Für Ludwig W. sind diese Worte wie Hohn und Spott. Wie er erzählt, konnte sich der Hund bei der zweiten Attacke Ende Mai losreißen, weil die Leine zerschlissen war. Der Maulkorb sei viel zu groß gewesen, der Hund habe ihn selbst zur Seite schieben können. „So viel zum Thema Sorgfaltspflicht.“ Der Hund wurde den Besitzern nun weggenommen und befindet sich im Tierheim. Leonies Familie hooft, dass das so bleibt. NADJA HOFFMANN

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