Nach langem Streit hat sich die Ampel-Regierung in Berlin auf Änderungen beim Heizungsgesetz geeinigt – aber auf Kosten der Mieter. Das zumindest findet der Mieterverein München, der zusammen mit den Vereinen in Berlin und Hamburg Nachbesserungen fordert. „Im Koalitionsstreit standen meist nur die Vermieterinteressen im Fokus“, kritisieren die drei größten Mietervereine Deutschlands, die zusammen mehr als 350 000 Menschen vertreten. „Grüne und SPD haben dem Druck des kleineren Koalitionspartners nachgegeben, ohne ihrerseits eine notwendige soziale Abfederung einzufordern“, so die Münchner Vereinschefin Beatrix Zurek.
Sie hadert vor allem mit den Änderungen im Gesetzesentwurf, wonach nicht mehr jede neu eingebaute Heizung von 2024 an mit Erneuerbaren Energien laufen muss und Mieter sich auf eine zusätzliche Modernisierungsumlage gefasst machen müssen. Erst wenn die jeweilige Stadt einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat, greift demnach die Pflicht zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbaren beim Heizen. „Es ist nicht nur klima-, sondern auch mietenpolitisch völlig unverständlich, dass Vermieter mindestens bis 2028 immens teure Gasheizungen einbauen dürfen, sofern diese auf Wasserstoff umrüstbar sind“, sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein. Grüner Wasserstoff werde für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors höchstwahrscheinlich in den nächsten zehn bis 20 Jahren keine Rolle spielen und viele Kommunen – selbst Großstädte wie Berlin – stünden mit der Wärmeplanung noch ganz am Anfang.
Die Vereine fordern deshalb Nachbesserungen. Unter anderem müssten soziale Härtefälle bei den Mietern berücksichtigt werden. „Zudem sollte die Gewährung bestimmter Fördermittel an die Einhaltung von Mietobergrenzen gekoppelt werden“, fordern Zurek und ihre Mitstreiter. Und nicht zuletzt müsse das Bürgerliche Gesetzbuch sozialer gestalten werden. So müsse die dort verankerte Modernisierungsumlage gesenkt und an die Qualität und Effizienz der Modernisierung gekoppelt werden. „Bisher ist eine Umlage auch bei sinnlosen oder schlecht durchgeführten Maßnahmen zulässig.“ ANDREAS DASCHNER