Das Oben-ohne-Baden in Münchens Freibädern soll ab sofort via Badeverordnung der Stadt explizit gestattet werden. Das geht aus einer Antwort des Referates für Arbeit und Wirtschaft auf einen Antrag von Grünen und SPD aus August 2022 hervor. Das oberkörperfreie Baden in den städtischen Bädern war für Frauen nie dezidiert verboten. Es kam aber in der Vergangenheit immer mal wieder zu Vorfällen. So war beispielsweise im Sommer 2019 eine Frau barbusig in einem Freibad unterwegs, als ein Bademeister sie aufforderte, sich zu bekleiden.
Die Stadtwerke München (SWM) hatten stets betont, das Personal entsprechend darauf hinzuweisen, das Oben-ohne-Baden zu gestatten. Clara Nitsche (Grüne) und Lena Odell (SPD) reicht das aber nicht. Beide sind daher erfreut darüber, dass die Badeordnung nun um den Passus erweitert wird, dass Badebekleidung lediglich die primären Geschlechtsorgane zu bedecken hat. „Es ist schön, dass unserem Antrag entsprochen wurde“, sagt Nitsche.
Künftig dürfe jeder frei entscheiden, ob er seinen Oberkörper bedecken will oder nicht, sagt Odell. „Es reicht also auch eine Badehose – für alle Geschlechter. Das ist Gleichberechtigung. Und das ist zeitgemäß.“ Auch die CSU kann sich mit der Neuregelung anfreunden: „München war schon immer sehr liberal“, sagt Fraktions-Chef Manuel Pretzl. ska