Die gerechte Strafe

von Redaktion

ANDREAS THIEME

Am Samstag riss er noch lustige Sprüche und verwöhnte die Gäste seines Kochkurses mit einem Mehrgänge-Menü. Entspannt wirkte Alfons Schuhbeck (74), als er danach mit mir sprach. Täglich denke er an seine Haftstrafe – doch sie schien weit weg. Gestern verwarf der Bundesgerichtshof nun Schuhbecks Revision – jetzt muss der Star-Koch also wirklich ins Gefängnis. Dazu muss man ehrlich sagen: Das ist gerecht. Denn auch Beliebtheit schützt vor Strafe nicht. Am Sonntag noch war Schuhbeck in Altötting und ließ sich von seinen Fans feiern – bei einer Signierstunde. Ja, er ist ein Star und sehr beliebt in Bayern. Doch zur Wahrheit gehört auch: Schuhbeck hat mehr als tausend Rechnungen in seinen Restaurants gezielt gefälscht – dem Finanzamt Millionengewinne verschwiegen. Jahrelang. Das ist hochkriminell. Auch mit 74 Jahren muss er dafür die Verantwortung tragen – und zu Recht in Haft.

Sie erreichen den Autor unter

redaktion@ovb.net

Artikel 2 von 3