Seine letzte Hoffnung ist dahin: Alfons Schuhbeck (74) muss ins Gefängnis. Gestern hat der Bundesgerichtshof die Revision des Star-Kochs verworfen – drei Jahre und zwei Monate wird er einsitzen müssen. Laut Justizvollzugsplan in der JVA Landsberg am Lech – wie einst der frühere FC-Bayern-Boss Uli Hoeneß (71).
Zuletzt war es ruhig um Schuhbeck geworden, nachdem das Landgericht München I ihn wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro verurteilt hatte. „Hohe kriminelle Energie“ hatte Richterin Andrea Wagner dem Star-Koch unterstellt, der nicht etwa Fehler bei seiner Steuererklärung gemacht hatte – sondern laut Urteil systematisch betrogen und dafür auch eine speziell angefertigte Software benutzt hatte.
„Nach den Feststellungen der Strafkammer entnahm der Angeklagte im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld, insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro“, teilte der Bundesgerichtshof mit. Und: „Das Landgericht ging davon aus, dass der geständige Angeklagte insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen hatte.“
Schuhbeck wollte sein Urteil nicht akzeptieren und legte Revision ein – doch diese ist laut BGH nun „überwiegend erfolglos“. Im Klartext: Schuld und Strafe stehen fest. Allein zu „Aspekten der Vermögensabschöpfung“ müsse das Landgericht neu verhandeln, teilte der BGH mit. Schuhbeck muss also erneut in München vor Gericht. Denn: Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, „weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren. Zugunsten der Holding verkürzte er rund 635 000 Euro an Umsatzsteuer und 314 000 Euro an Gewerbesteuer.“
Seine Haft muss Schuhbeck erst dann antreten, wenn die Einziehungsentscheidung des Landgerichts rechtskräftig wird. Eine höhere Strafe kann er in diesem Prozess nicht mehr bekommen. Aber: Auch dieser neue Prozess verschiebt den Haftantritt nach hinten – möglicherweise um einige Monate. Drei Jahre und zwei Monate: Ins Gefängnis muss Schuhbeck nun in jedem Fall – von einer Bewährungsstrafe war schon im Steuerprozess Ende Oktober „überhaupt keine Rede“ gewesen, rügte Richterin Andrea Wagner den Star-Koch. Er selbst ließ gestern über seinen Anwalt Ali B. Norouzi mitteilen: „Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wiedergutzumachen“. Letzteres ist bis heute aber nicht geschehen.