Ein Vergleich wird wohl am Ende des Prozesses gegen Egon Greipl stehen. Der ehemalige oberste Denkmalpfleger Bayerns muss sich vor dem Amtsgericht München wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten in 27 Fällen verantworten. Dafür wird er wohl zu sechs bis acht Monaten Gefängnis verurteilt werden, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden. Um eine Geldstrafe käme Greipl herum.
Greipl war bis zu seiner Pensionierung 2014 Generalkonservator und damit Leiter des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Während seiner Amtszeit entstand der „Bayern Viewer“, eine digitalisierte Denkmalliste. Für die Erstellung hatte Greipl Werksverträge mit externen Mitarbeitern geschlossen – zum Teil mehrfach, was illegal ist .
Weil der Freistaat Sozialbeiträge für diese Mitarbeiter nachzahlen musste, wurde Greipl bereits zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 900 000 Euro (inklusive Zinsen) verurteilt. Der Freistaat hatte ihm zuletzt die Hälfte davon erlassen. Eine von Ex-Kultusminister Hans Maier initiierte Spendensammlung für Greipl brachte bislang rund 71 000 Euro ein, wie Greipl gegenüber unserer Zeitung bestätigte.
Weil der Ex-Generalkonservator auch die Berechnung und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge unterlassen hatte, musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten. Nach längeren Beratungen hinter verschlossenen Türen einigten sich die Beteiligten auf die Bewährungsstrafe – sofern die Beweisaufnahme keine neuen Erkenntnisse bringt und Greipl ein vollumfängliches Geständnis ablegt. Letzteres tat er, die Beweisaufnahme wird am 18. Juli fortgesetzt. and