Der Münchner Mindestlohn ist beschlossen. Gestern verabschiedete der Verwaltungs- und Personalausschuss einen Stundenlohn von nicht weniger als 16 Euro für die städtischen Unternehmen. Auch bei Auftragsvergaben der Stadt an externe Dienstleister gilt der neue Mindeststundensat
Dieser Artikel (ID: 1890182) ist am 20.07.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).