„Ich bin stinksauer“, sagt der Vater von Lars (5, Name von der Redaktion geändert), Mladen N. (36). „Das ist ein Skandalurteil“, wettert dagegen der soeben verurteilte Pädagoge (63). Der einstige Erzieher an einem Kindergarten im Münchner Norden wurde vorgestern wegen vorsätzlicher Körperverletzung vom Amtsgericht München zu 60 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt.
Eine Zeugin, damals Praktikantin, sagt unserer Zeitung am Amtsgericht, dass sie vor Schreck wie erstarrt gewesen sei und deshalb nicht eingegriffen habe. Der Erzieher soll den damals Vierjährigen mit einer Hand am Nacken gepackt und vom Stuhl auf den Boden gestoßen haben. „Der Geschädigte erlitt (…) nicht unerhebliche Schmerzen am Nacken und Kopf“, so die Staatsanwaltschaft.
Auslöser dieser Aktion war ein Glas Milch, das der Bub verschüttet hatte – auch auf die Hose des Erziehers. „Mein Sohn konnte zwei Monate lang schlecht schlafen und ist weinend in den Kindergarten gegangen. Auch heute noch erinnert er sich an die Tat vom 23. Januar – ein halbes Jahr später.“ Mit dem Erzieher, so der Kläger, habe es im Kindergarten schon häufiger Ärger gegeben
Der wiederum gibt zwar zu, „einen Fehlgriff“ begangen zu haben, doch er sei seit 40 Jahren unbescholtener Kindererzieher und nie strafrechtlich belangt worden. „Das war keine vorsätzliche Körperverletzung. Der Bub hat trotz mehrfacher Ermahnung auf seinem Stuhl gekippelt, bis ich die Geduld verloren habe. Ich habe ihn gepackt und geschimpft, und dabei ist er umgekippt. Ich wollte ihn festhalten und am Kippeln hindern.“ Nach dem Vorfall habe der damals Vierjährige „ganz normal weitergespielt“.
Der Mitarbeiter wurde nach dem Vorfall fristlos entlassen. Im Herbst wolle er sich „etwas Neues“ suchen. „Ich will noch ein paar Jahre arbeiten. Das war ein pädagogischer Fehler, kein strafrechtlicher“, meint der Erzieher. mbi