Die Stadt München klagt jetzt auch noch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat. Bamberg und Günzburg haben sich der Klage angeschlossen, teilte die Landeshauptstadt am Mittwoch mit.
München wollte von Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro. Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen durch eine Änderung des Gesetzes jedoch, die Steuer zu erheben. Deshalb hatte die Stadt München bereits im Mai beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht (wir berichteten). Diese Klage ruhe jetzt, bis der Verfassungsgerichtshof entschieden habe, so ein Sprecher der Stadtkämmerei.
OB Dieter Reiter (SPD) sagte: „Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben.“
Die Staatsregierung und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband befürchten, die Übernachtungssteuer schade dem Tourismus und belaste Hotels und Gäste nach der Pandemie und in Zeiten hoher Inflation. Dagegen hatte der Bayerische Städtetag das Verbot der Steuer kritisiert. Der Münchner Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) sagte: „Die Staatsregierung ist jede Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür.“ SASCHA KAROWSKI