Jetzt ist sein Schicksal besiegelt: Alfons Schuhbeck (74) muss endgültig ins Gefängnis – von der Staatsanwaltschaft München I gab es ein entsprechendes Schreiben. Oberstaatsanwältin Anne Leiding teilte am Freitag mit, „dass die Ladung zum Haftantritt heute Vormittag dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat“.
Wann genau Schuhbeck die Haft antreten muss, teilen die Behörden aus Sicherheitsgründen nicht mit. Der Termin sei aber „in den nächsten Tagen“, bestätigt die Staatsanwaltschaft, die Schuhbecks Strafvollstreckung regelt.
Dass der Star-Koch seine Haft in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech antreten muss, gilt als sehr wahrscheinlich. Anstaltsleiterin Monika Groß hatte bereits im Juni auf den Vollstreckungsplan der bayerischen Justiz verwiesen: Demnach müssen Ersttäter aus dem Raum München ihre Knast-Strafe in Landsberg antreten. Auch Oberstaatsanwältin Anne Leiding sagte, sie habe „keine Kenntnis von irgendwelchen Ausnahmen in diesem Fall“.
Schuhbecks Berliner Anwalt Prof. Ali Norouzi wollte sich auf Merkur-Anfrage nicht äußern. In Landsberg hatte auch schon Bayern-Boss Uli Hoeneß (71) seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung abgesessen. Auch sein Spezl Alfons Schuhbeck muss wegen einer Finanz-Tat in den Knast: Er hatte mehr als 1000 Mal Einnahmen aus zwei seiner Restaurants am Fiskus vorbeigeschleust. Das Landgericht München I verurteilte den Star-Koch bereits im Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Das Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof im Juni und verwarf Schuhbecks Revision überwiegend. Fast zehn Monate nach seiner Verurteilung muss Schuhbeck nun hinter Gitter.
Wie geht es jetzt weiter? Oberstaatsanwältin Leiding zufolge muss sich Schuhbeck jetzt mit dem Gefängnis in Verbindung setzen. Dann werden letzte Modalitäten geklärt – etwa an welchem Tag Schuhbeck konkret einrückt, wie er anreist und zu welcher Uhrzeit er sich an der Gefängnispforte melden muss. Zweimal pro Woche nimmt die JVA neue Insassen auf. Eine Rolle spielt dann auch, ob ein Häftling zum Beispiel medizinische Hilfe benötigt.
Noch während er in Haft sein wird, läuft gegen Schuhbeck persönlich auch noch ein Insolvenzverfahren sowie eine Räumungsklage. Letztere verhandelt das Münchner Amtsgericht am 24. Oktober, dann könnte der Star-Koch bereits als Häftling vorgeführt werden. Ob er persönlich zu ausgebliebenen Mietzahlungen aussagen muss, ist aber noch nicht abschließend geklärt.
„Ich danke allen, die mir treu geblieben sind“, hatte Schuhbeck bereits am Montag in der tz verkündet – am Freitag wollte er sich nicht mehr äußern.