München – Der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Bayern begrüßt den erfahrenen Nutzer wie einen alten Bekannten: nämlich mit altbekannten Worten. „Geschäfte in Bayern sollen werktags auch nach 20 Uhr geöffnet haben dürfen“, lautet die erste These, die erscheint, und die nun entweder m
Dieser Artikel (ID: 1921741) ist am 14.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).