Der Wahlhelfer im Netz

von Redaktion

VON THOMAS JENSEN

München – Der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Bayern begrüßt den erfahrenen Nutzer wie einen alten Bekannten: nämlich mit altbekannten Worten. „Geschäfte in Bayern sollen werktags auch nach 20 Uhr geöffnet haben dürfen“, lautet die erste These, die erscheint, und die nun entweder mit „stimme zu“, „neutral“ oder „stimme nicht zu“ zu bewerten ist. Es ist ein Déjà-vu, seine Meinung bei dieser Frage anzuklicken. Schon bei der Landtagswahl 2018 hatte sich diese These wortwörtlich so in dem Programm gefunden, 2013 hieß es noch: „In Bayern sollen Geschäfte…“, statt: „Geschäfte in Bayern sollen…“.

Ähnlich wenig gewandelt wie die Formulierung hat sich auch die Haltung der Parteien zu diesem wohl nicht wahlentscheidenden Thema. Von den im Landtag sitzenden Parteien stimmt nur die FDP dieser These zu – wie schon bei den beiden zurückliegenden Wahlen. CSU, Freie Wähler, SPD und die AfD lehnen ab. Nur die Grünen haben ihren Standpunkt bei diesem Thema in den letzten 15 Jahren geändert, von einer Ablehnung 2013 hin zu einer neutralen Haltung seit 2018.

Die Antworten der Parteien – aller, die zur Wahl stehen –zeigt der Wahl-O-Mat allerdings erst, wenn sich die Nutzer durch sämtliche 38 Thesen geklickt haben. Auch eine prozentuale Übereinstimmung mit den Parteien erscheint dann. Wichtiges Detail: Der Nutzer kann bestimmte Schwerpunkt setzen, die dann doppelt gewichtet werden.

Seit 2002 gibt es den Wahl-O-Mat, den die Bundeszentrale für politische Bildung erstellt. Seitdem wurde er vor Wahlen zum Europäischen Parlament, Landtagen und dem Bundestag über 110 Millionen Male gespielt. In Bayern wurde er vor der vergangenen Landtagswahl 2,8 Millionen Mal befragt.

Neben Zeitlosem wie den Öffnungszeiten von Geschäften oder ob in Behörden ein Kreuz hängen sollen, ist auch Aktuelles abgebildet. Zum Beispiel, ob sich der Freistaat für weitere Waffenlieferungen an die Ukraine einsetzen soll. Prinzipiell findet sich eine Mischung der politischen Felder, die aber jeweils nur durch ein paar Fragen angerissen werden. Sowohl zu einer Förderung von Beschneiungsanlagen wird gefragt als auch zum 5G-Netzausbau oder zur Unterbringung von Asylbewerbern in Sammeleinrichtungen. Allerdings haben es manche Kontroversen nicht in die Thesensammlung geschafft. Darunter sind unter anderem die zweite S-Bahn-Stammstrecke und ein möglicher Konzerthausbau in München oder eine mögliche Abschaffung klassischer Schulnoten.

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