Nachmittags auf der Wiesn eine kühle Mass zum Steckerlfisch genießen – für einige schaut so der ideale Sonntag aus. Das war auch der Plan von Katharina Wagner (68) aus Bogenhausen und ihrem Freund Hansi Kistler (69). Doch als sie Fisch und Bier gekauft hatten, wurde es kompliziert. Denn Wagner hatte den Fisch draußen vor der Fischer-Vroni gekauft. Ihr Freund wartete derweil im Zelt am Tisch mit zwei Mass auf sie. Die Krux: Sie wurde zuerst nicht nach drinnen gelassen – und er nicht raus zu ihr. „So einen Zirkus habe ich noch nicht erlebt!“, sagt Katharina Wagner wütend zu unserer Zeitung. Stellt sich die Frage: Was ist erlaubt?
Katharina Wagner beschwerte sich nach dem Vorfall bei der Fischer-Vroni. „So was mache ich nicht leichtfertig.“ Aber ihr Frust war riesig. Ein Sprecher entschuldigte sich daraufhin bei ihr, die schriftliche Antwort liegt unserer Redaktion vor. Darin steht: „Selbstverständlich dürfen Sie mit gekauften Waren in das Zelt.“ Aber das Team sei am ersten Wiesn-Wochenende noch nicht eingespielt gewesen. Dass Mitarbeiter sie nicht ins Zelt ließen, sei einem „Kommunikationsproblem“ geschuldet gewesen, das man „sofort abstellen“ werde.
Wagner schildert den Fall so: Sie durfte mit dem gekauften Fisch kurz ins Zelt – allerdings nur, um ihren Freund zu holen. Zusammen wollten sie dann raus – nur durfte er mit den Masskrügen das Zelt nicht verlassen. „Die Sicherheitskräfte sagten, wir müssten mit dem Fisch und dem Bier in den Biergarten.“ Aber auch dort wurden sie verscheucht. „Die anderen Mitarbeiter dort schickten uns wieder weg“, berichtet Katharina Wagner. Zur Begründung habe man ihr erklärt: Die Biergarten-Bedienungen würden nichts an ihnen verdienen, denn sie hätten ja schon Brotzeit und Bier gekauft. „Wir standen also da wie Volltrottel!“, sagt Wagner. Eine andere Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes hatte schließlich Mitleid und organisierte dem Paar einen Platz im Zelt.
Aber welche Regeln gelten denn nun? Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt ein Sprecher der Fischer-Vroni: Besucher dürfen alles Essen mit ins Zelt und in den Biergarten bringen. Für Getränke gilt: Wer im Zelt bestellt, darf nicht nach draußen mit dem Krug. Und wer im Biergarten trinkt, muss damit auch dort bleiben. Übrigens gilt – nach bayerischer Tradition – in allen Biergärten, auch in denen auf der Wiesn: Eigenes Essen mitbringen ist erlaubt – sowohl etwas von daheim als auch Schmankerl von Wiesn-Standln.
Den restlichen Tag haben Katharina Wagner und ihr Freund dann zwar noch schön verbracht, sagt sie. Aber sie brauchen jetzt erst mal eine Pause vom Oktoberfest – egal ob Zelt oder Biergarten.