So geht’s mit dem MUC-Kennzeichen weiter

von Redaktion

Wann man es beantragen kann und was es kostet – Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Schild für die Stadt

Das neue Nummernschild mit den drei Buchstaben „MUC“ vorne kommt (wir berichteten). Antworten auf die wichtigsten Fragen. • Warum kommt das „MUC“? Die Kombinationsmöglichkeiten für Kennzeichen werden knapp. Grund eins: Es kommen immer mehr Schilder mit „E“ für „Elektrofahrzeug“ – mit diesem Buchstaben fällt eine zusätzliche Zahl als Kombination weg. Das betrifft vor allem E-Krafträder mit kleinem Schild und wenig Platz. Grund zwei: Sowohl Münchner Städter als auch Landkreisbürger dürfen das „M“ führen. • Wer darf es beantragen? Laut Kreisverwaltungsreferat (KVR) „alle Bürger, die im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde München wohnhaft sind“. Aber: „Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf das reservierte Kennzeichen.“ Kurze Kennzeichenkombis seien Fahrzeugen vorbehalten, die bauartbedingt ein kurzes Kennzeichen benötigen – wie Motorräder. • Ab wann können Münchner das neue Kennzeichen beantragen? Noch „im Laufe des Jahres“, sagt das Verkehrsministerium. Den konkreten Termin kann das KVR noch nicht mitteilen. „Die technische Umsetzung ist angestoßen. Einen Zeitpunkt der Fertigstellung der erforderlichen Arbeiten können wir aktuell nicht benennen.“ Eine Vorabreservierung sei nicht möglich. • Wie viel wird das „MUC“ kosten? Die Reservierung eines Wunschkennzeichens im Internet kostet 12,80 Euro. • Wie viele Zahlen und Buchstaben darf das MUC-Schild haben? Mit „MUC“ wird es folgende erweiterte Möglichkeiten geben: Von MUC-A 1 bis MUC-Z 9999 sowie von MUC-AA 1 bis MUC-ZZ 999. Insgesamt darf die Länge der Kombi acht Zeichen nicht überschreiten.  ast

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