Dieser Termin ist immens wichtig für Alfons Schuhbeck: Am Amtsgericht geht es am morgigen Dienstag um die Frage, ob der ehemalige Star-Koch (74) seine Mietwohnung am Platzl behalten darf. Seit Jahren wohnt Schuhbeck, der aktuell in Haft sitzt, in einem der oberen Geschosse des Orlandohauses. Doch weil er mehrfach keine Miete gezahlt haben soll, verklagte ihn der Vermieter: Per Gerichtsurteil will die Messerschmitt-Stiftung die Räumung und Herausgabe der Wohnung erzwingen.
Mehrfach wurde der Termin bereits verschoben, denn im Hintergrund bahnt sich angeblich eine Einigung an. Demnach wird versucht, dass Schuhbeck seine Mietwohnung behalten darf, wenn er dem Vernehmen nach zumindest einen Teil der Schulden beim Vermieter begleicht. Wie das gehen soll, ist allerdings noch unklar. Denn der frühere Star-Koch verbüßt seit Ende August seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg. Vom Landgericht München I war Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Knast verurteilt worden, weil er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte.
„Wir arbeiten an einer Einigung, können aber noch kein Ergebnis vermelden“, sagt Günter Volpers, Anwalt der Stiftung. Schuhbeck-Anwalt Markus Hennig teilt hingegen mit, es werde angeblich gar nicht mehr um Geld gestritten und dass „die Parteien davon ausgehen, kurzfristig eine Gesamtlösung zu finden“. Davon ist beiderseits seit Monaten die Rede – bisher aber ohne Fakten. Übereinstimmend sei Hennig zufolge aber bei Gericht beantragt worden, „den Prozesstermin am Dienstag aufzuheben“. Vom Gericht bestätigt ist das noch nicht. thi