Nur mit Unterwäsche bekleidet und blutüberströmt lag Josef Brunner (†69) in der Badewanne seiner Wohnung in Giesing. Brutal getötet, der Schädel zertrümmert. Es war der 2. Januar 1979, als die Polizei ihn fand. Vermutlich in der Silvesternacht von 1978 auf 1979 war der Rentner Opfer eines Raubmords geworden. Vom Täter fehlte bislang jede Spur.
Nun ist der Polizei nach 44 Jahren eine sensationelle Festnahme geglückt. Ein Tatverdächtiger sitzt seit einiger Zeit in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt – er soll in München vor Gericht kommen. Den mutmaßlichen Täter spürte die Polizei in Großbritannien auf, er wurde schon nach Deutschland überstellt. Möglicherweise brachten Fingerabdrücke oder ein DNA-Abgleich die Ermittler auf die Spur. Details wollen Polizei und Staatsanwaltschaft heute nennen. Als Silvester-Mord sorgte der Fall damals für Schlagzeilen.
Josef Brunner verkehrte seinerzeit offenbar in der Homosexuellen-Szene. Nach Polizeiermittlungen nahm der Rentner damals immer wieder Männer mit zu sich nach Hause in seine Wohnung an der Werinherstraße. Die Ermittler fahndeten deshalb überwiegend in Münchner Stricher-Kreisen nach dem Täter.
Die Polizei ging damals von einem Raub als Motiv aus. Der Täter hatte Brunner mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen und dann die Wohnung des ehemaligen Buchhalters einer Textilfirma durchwühlt. Dabei verschwand neben Geld und einigen Wertgegenständen auch ein Schlüssel zu Brunners Wohnung. Nachdem sich Brunner nach Silvester nicht bei seinem Bruder und seiner Schwägerin gemeldet hatte, fuhren die beiden zu seiner Wohnung. Er öffnete nicht – sie riefen deshalb die Polizei, die die Tür aufbrach. In der Wohnung fanden sie den grausam zugerichteten Toten.
Mord-Ermittlungen mit Bezug zur Stricher-Szene seien damals keine Seltenheit gewesen, erinnert sich Oliver Bendixen, der als Reporter für unsere Zeitung über den Brunner-Fall berichtete. „Das ging bis in die 1980er-Jahre so“, sagt er. Aus heutiger Sicht werden aber auch Erinnerungen an das Jahr 2005 wach. Damals wurde Modezar Rudolph Moshammer von einem 25-Jährigen in seiner Villa in Grünwald erdrosselt. Moshammer hatte den Mann für sexuelle Dienstleistungen in sein Haus geholt. Sollte sich bewahrheiten, dass es sich im Fall Josef Brunner um Mord handelt, dann gilt keine Verjährungsfrist der Tat.