Fingerabdrücke führten zum Täter

von Redaktion

VON REGINA MITTERMEIER

Über vier Jahrzehnte lang wurde nach ihm gesucht: Jetzt sitzt der mutmaßliche Mörder von Josef Brunner (†69), der am 2. Januar 1979 tot aufgefunden wurde, in Untersuchungshaft in Bayern. Es handelt sich um einen Rentner (70) aus England. Das Rätsel um den Silvester-Mord, es scheint endlich gelöst. Am Montag erklärte die Polizei, wie das gelungen ist.

„Mordakten werden nicht geschlossen“, sagte Stephan Beer, Chef der Münchner Mordkommission, gestern bei einer Pressekonferenz. Es werde ermittelt, bis die Polizei den Täter fasse – so auch im Fall Brunner. Damals suchte man den Täter mit einem Phantombild und fahndete auch in England. Denn laut Zeugen hatte sich das spätere Opfer unmittelbar vor der Tat mit einem jüngeren Engländer getroffen, so Beer.

Brunner, der an der Werinherstraße in Giesing lebte, hatte oft Umgang mit jungen Männern, bewegte sich offenbar in der Homosexuellen-Szene. Nach der Tat wurden Beweismittel gesichert, auch drei Fingerspuren – eine davon „in Tatort-Nähe“ und daher besonders interessant, so Beer. Die Polizei fand Brunner in der Badewanne, fast nackt und übel zugerichtet. Am Tatort wurde ein etwa ein Kilo schwerer und rund 24 Zentimeter langer Mörserstößel aus Bronze gefunden. Damit habe der Täter laut damaligem Obduktionsergebnis mindestens zehnmal gegen Brunners Kopf geschlagen, so der Chef der Mordkommission. Danach durchsuchte er wohl die Wohnung, denn es fehlten rund 1000 DMark Bargeld, ein Ring sowie ein Schlüssel zu Brunners Wohnung. Vom Täter fehlte bisher jede Spur – da die Akte allerdings noch offen war, kam erneut Bewegung in die Sache.

2018 schaute sich die Polizei den Fall routinemäßig noch mal an. Das Landeskriminalamt ließ Fingerspuren prüfen. Kurios: 2018 gab es dabei noch keinen Treffer – bei einer weiteren Prüfung Ende 2021 dann aber schon. Warum die Abdrücke erst zu diesem Zeitpunkt in der Datenbank erfasst waren, dazu gebe es keine Infos, erklärte Stephan Beer.

Die Staatsanwaltschaft München I beantragte einen Haftbefehl, am 22. März habe sich der Rentner an seiner Wohnung widerstandslos festnehmen lassen. Wo genau er lebte, verrät die Polizei nicht. Am 6. April flog er mit zwei deutschen Beamten von einem Londoner Flughafen nach München und wurde tags darauf dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Seitdem sitzt er in U-Haft. Denn: Zwei DNA-Spuren (ein Haar und eine Flüssigkeit) auf einem Laken konnten ihm ebenfalls zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft sieht drei Mordmerkmale (Habgier, Heimtücke, Ermöglichung einer anderen Straftat) erfüllt. Da viele Zeugen von früher verstorben sind, werden Spuren in dem anstehenden Prozess wohl eine wichtige Rolle spielen. Ein Termin steht derzeit noch nicht fest.

Artikel 6 von 10