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von Redaktion

Patientenverfügung, Pflege, digitaler Nachlass: Die Tipps der Experten

VON LEONI BILLINA UND REGINA MITTERMEIER

Es geht oft schneller als man denkt – und plötzlich muss man sich mit Themen wie Patientenverfügung, Pflege und digitalem Nachlass befassen. Damit Menschen vorbereitet sind, organisiert die Verbraucherzentrale Bayern in der Woche der Vorsorge (6. bis 10. November) Vorträge zu allen wichtigen Themen. Zu drei Themen haben wir mit Expertinnen gesprochen. Hier erklären sie, wie man am besten vorsorgt.

Die Pflege

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden – ein sogenannter Pflegegrad wird dann festgelegt. Damit sei es zwar kein klassisches Vorsorgethema, deswegen aber nicht weniger wichtig, weiß Pflege-Expertin Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale. Wer einen Pflegegrad beantragt, muss ein Begutachtungsverfahren durchlaufen – und es macht Sinn, sich vorab zu informieren, was auf einen zukommt. „Viele wissen zum Beispiel nicht, dass die hauswirtschaftliche Versorgung bei der Beurteilung nicht mit einbezogen wird“, sagt Gisela Rohmann. Ob jemand also noch eigenständig in der Lage ist, Wäsche zu waschen, einzukaufen, zu kochen – das spielt keine Rolle bei der Entscheidung, ob jemand Pflegeleistungen von der Kasse erhält.

Vielmehr gibt es genau sechs Lebensbereiche, die vor einer Entscheidung begutachtet werden: Die Gestaltung des Alltagslebens, die Mobilität des Betreffenden, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme spielen eine Rolle. Weiter wird geschaut, inwiefern sich die Person selbst versorgen kann – Stichwort Körperpflege und Ernährung. Zuletzt ist von Bedeutung, ob krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen alleine bewältigt werden können. All diese Bereiche werden mit Punkten bewertet – und dann berechnet, welcher Pflegegrad vorliegt.

„Es ist immer sinnvoll, vorab die Pflegeberatung zu nutzen, die von den Kassen angeboten werden muss“, sagt Rohmann. Außerdem gebe es in vielen Bundesstellen Beratungsstellen. „Das wichtigste ist, dass man weiß, um was es geht und was auf einen zukommt, bevor ein Gutachter kommt.“

Die Vorsorge

Ein Thema, mit dem sich niemand gern beschäftigt – aber enorm wichtig ist: Vorsorgeverfügungen. Genauer gibt es verschiedene Dokumente, um die sich möglichst jeder kümmern sollte, sagt Expertin Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale. Dazu gehört eine Patientenverfügung: „In einer Patientenverfügung legt man fest, was man sich bezüglich zukünftiger medizinischer Behandlungen wünschen oder nicht wünschen würde, wenn man sich nicht mehr äußern kann“, erklärt sie. Die Patientenverfügung sei also wie ein Brief des Patienten an einen zukünftigen Arzt, eine zukünftige Ärztin.

Es sollte detailliert beschrieben werden, wie in bestimmten medizinischen Situationen gehandelt werden soll. Möchte der Patient in bestimmten Situationen beatmet werden, wie soll die Schmerzmedikation aussehen? Das sei auch ein Grund, warum sich viele davor scheuten, sich damit auseinanderzusetzen, weiß die Expertin.

Beinhaltet eine Patientenverfügung die Wünsche bezüglich einer medizinischen Behandlung, regelt ein weiteres Dokument, dass eine Person die Vollmacht hat, zu handeln: die Vorsorgevollmacht. Diese umfasst nicht nur den gesundheitlichen Bereich, sondern auch Rechtliches oder Finanzielles. „Die Vorsorgevollmacht ist etwas sehr Grundlegendes und Wichtiges“, sagt Hubloher. Eine Person bestimmt darin, wer für sie handeln soll – eine gesetzlich eingesetzte Betreuung soll damit nicht notwendig werden. „Es ist unglaublich wichtig, hier nur Personen einzusetzen, denen ich zu hundert Prozent vertraue.“ Grundsätzlich ist es möglich, auch mehrere Personen einzusetzen: „Man könnte eine Person für das Finanzielle und eine für das Gesundheitliche einsetzen. Wichtig ist – wenn möglich – eine Ersatzperson, falls die erste Wahl ausfallen sollte.“

Wer keine Vertrauensperson hat, die bevollmächtigt werden kann, kann eine Betreuungsverfügung erstellen. In dieser verfügt man, wer im Fall einer gesetzlich einzurichtenden Verfügung vom Betreuungsgericht eingesetzt werden soll.

Die Verbraucherzentrale hat daher ein Online-Tool entwickelt, um eine Patientenverfügung zu erstellen: Unter www.verbraucherzen trale.de/patientenverfue gung-online wird der Verbraucher Schritt für Schritt angeleitet.

Das digitale Erbe

E-Mails, Soziale Netzwerke oder Streaming-Portale: Praktisch jede und jeder hinterlässt nach dem eigenen Tod Daten im Internet. Es ist wichtig, den digitalen Nachlass zu regeln, sagt Simone Rzehak, Expertin von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn so können Angehörige einfacher an Informationen kommen, Verträge nachvollziehen und gegebenenfalls kündigen.

Man sollte sich eigentlich ab dem Erreichen der Volljährigkeit mit dem Thema befassen, sagt Rzehak. Also ab dem Zeitpunkt, an dem man für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Weiter erklärt sie, die Frage nach dem digitalen Nachlass ist für praktisch alle Menschen wichtig. Viele besitzen inzwischen ein Smartphone – und mit dem Telefon ist in der Regel ein Mail-Konto verknüpft. Einige regeln auch Bankgeschäfte online und teilen Erinnerungen auf Facebook oder Instagram.

Schritt eins kann sein, sich einen Überblick über alle Konten zu verschaffen, zum Beispiel mit einer Liste. Man sollte sich Gedanken darüber machen, was mit E-Mail-Konten, dem Cloudspeicher oder dem Konto bei der Versandapotheke passieren soll. „Es ist gut, wenn man mit seinen Angehörigen darüber spricht“, sagt die Expertin. Anfangen sollte man bei kostenpflichtigen Online-Anwendungen, zum Beispiel beim Girokonto. Und auch Strom- oder Gas-Verträge sind wichtig. „Angenommen, es flattert nach dem Tod eine Rechnung ins Haus, dann ist es wichtig zu wissen, um welche Bestellung es sich handelt und ob die finanzielle Forderung berechtigt ist“, erklärt Rzehak.

Wer sich ums digitale Erbe kümmert, tut also seinen Angehörigen einen Gefallen. Außerdem kann man damit sicherstellen, dass nach dem Tod im eigenen Sinne gehandelt wird, sagt Simone Rzehak. „Nehmen wir etwa Fotos in Sozialen Medien: Manche wollen, dass sie gelöscht werden. Andere wünschen sich vielleicht, dass nicht nur die Fotos im Netz bleiben, sondern gleich der gesamte Account, damit sich Menschen dort von einem verabschieden können.“ Mehr zu diesem Thema bei der Verbraucherzentrale Bayern (www.verbraucherzentrale-bayern.de).

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