Bürger kriegen Post vom falschen Polizei-Chef

von Redaktion

Neue Betrugsmasche per E-Mail: Münchner Beamte warnen – und raten dazu, Fälle zur Anzeige zu bringen

Schon beim Betreff der E-Mail, die Betrüger aktuell verschicken, kann dem Leser Angst und Bange werden: „Strafakte“ steht da in fetten Buchstaben. Und wer die Nachricht öffnet, erfährt etwas von einem Mandat für ein Gerichtsverfahren gegen die eigene Person – auch wegen Kinderpornografie. Unterzeichnet haben soll die Mail Holger Münch, stellvertretend für die „Brigade für den Jugendschutz“ in München“.

Diese existiert so jedoch nicht – ganz im Gegensatz zu Holger Münch. Nur: Der ist Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) (siehe Foto). Die Betrüger-Mail soll den Anschein einer offiziellen Strafanzeige vermitteln – und wer nicht aufpasst, tappt in die Falle. Die echte Polizei warnt vor den kriminellen Absendern. „Man sollte die Sache zur Anzeige bringen – und nicht auf die Mail reagieren“, warnt eine Sprecherin. Denn genau dazu fordern die Betrüger auf. Um zu erfahren, was weiter passiert, sollen sie eine Antwort an eine Mail-Adresse senden, die angeblich Holger Münch gehört. So steht es in der Nachricht – es handelt sich dabei aber um eine falsche Adresse. Später geht es dann natürlich wieder um Geldüberweisungen – und darum, potenzielle Opfer abzuzocken.

„Die Masche ist bekannt“, sagt die Sprecherin der Polizei München. Landesweit seien einige Fälle bekannt – aktuell ermittelt die Polizei in Kempten (Allgäu) dazu. Wie viele Leute auf die Masche hereingefallen sind, sei unklar, heißt es. Seit Jahren zocken Betrüger mit Schockanrufen und anderen Tricks Menschen ab. Erst vor wenigen Tagen warnten Justizbehörden vor falschen Staatsanwälten (wir berichteten). Und jetzt wollen falsche Polizisten Bürger hereinlegen.

Sie geben vor, die Mail im Namen der Polizei, des Justizministeriums und des Münchner Amtsgerichts verfasst zu haben – alle drei werden gleich zu Beginn der Mail genannt. Darunter steht „Mandat für Gerichtsverfahren“. Und: „Wir übermitteln Ihnen diesen Haftbefehl kurz nach einer verdeckten Beschlagnahme von Computern.“ Zudem drohen die Verfasser: „Wir leiten rechtliche Schritte gegen sie ein wegen: Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyberpornografie, Verstoß gegen die guten Sitten.“ Weiter heißt es, dies würde mit bis zu 35 Jahren Knast oder 50 000 bis 198 000 Euro Geldstrafe geahndet. Also Vorsicht! REGINA MITTERMEIER

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