Was ist eine „Besitzstandsstörung“?

von Redaktion

Im Herbst trinkt man den Heurigen, auf dem Teller hat man Paradeiser statt Tomaten: In Österreich läuft und klingt manches anders als in Bayern – so auch, dass es keine Adelstitel gibt. Auch einen besonderen Schutz für den eigenen Besitz gibt’s in der Alpenrepublik. Beispiel: Wer falsch parkt, muss seine Strafe an den Besitzer des Grundstücks zahlen, dessen Rechte er dadurch verletzt hat. So wie im Fall von Bärbel K. aus Oberschleißheim.„Grundsätzlich hätte mein Mandant jeden der Halter ohne entsprechende Mitteilung gerichtlich in Anspruch nehmen können“, erklärt Anwalt Heinrich Luchner. Er glaubt, dass viele Falschparker „sich die Gebühren der Tiefgarage sparen wollten“, die gleich nebenan liegt, und „deshalb ihr Fahrzeug widerrechtlich auf dem Grundstück meines Mandanten geparkt haben.“  thi

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